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Querschläge: Ist das Kunst oder legt da einer auf?

In der Regel lautet die Frage ja, ob einem der DJ in der letzten Nacht das Leben gerettet hat oder nicht. Nicht so vor dem Landessozialgericht Stuttgart. Bei dem Prozess, der derzeit zwischen der Künstlersozialkasse (KSK) und den Betreibern einer Diskothek in Karlsruhe verhandelt wird, geht es um die vielleicht nicht minder lebenswichtige Frage, ob DJs noch Künstler oder schon Handwerker sind. „Wie müßig!“ oder „Haben die nichts Besseres zu tun?!“ mögen einige unken. Tatsächlich hängt vom Ausgang des Prozesses einiges mehr ab als nur das Selbstbild eines Plattenauflegers. Konkret geht es um eine Nachforderung in Höhe von 5.000,- Euro, die die KSK von der Diskothek fordert, weil der engagierte Künstler bei der deutschen Rentenversicherung als „Künstler“ geführt wird. 

Moin, moin - ran an die Decks! (© Foto: fotolia / Collage bonedo)
Moin, moin – ran an die Decks! (© Foto: fotolia / Collage bonedo)

Endlich – Landessozialgericht überrascht die Welt mit einer Kunst-Definition
!
In erster Instanz hat das Gericht bereits entschieden und festgestellt: „Nein, die betroffenen DJs sind keine Künstler“. Wer sich an dieser Stelle schon wundert, warum Gericht und Rentenkasse zu dermaßen unterschiedlichen Bewertungen kommen, muss sich die sinngemäße Begründung des Gerichts auf der Zunge zergehen lassen: Musikalische Experimente könnten die Tanzfläche verwaisen lassen und gelten deshalb als unerwünscht. Das ist natürlich allerhand. Denn praktisch ist dem Landessozialgericht mit dem Urteil gelungen, woran die klügsten Menschen seit Jahrhunderten verzweifeln – die Definition von Kunst. Hie und da ließe sich an den Definitions-Details noch etwas drehen, aber im Grunde läuft es auf folgendes hinaus: die Ausübung nicht-experimenteller Tätigkeiten ist keine Kunst. Der kreative Maulkorb soll sein, was höhere Kunst vom prosaischen Handwerk unterscheidet.
Hauptsache Schocken – das Wort Unterhaltungskünstler als Widerspruch in sich
.
Dass das Gericht wenig anderes getan hat, als schmutziges Geschirr mit dreckigem Wasser zu waschen, ist gerade noch zu verkraften. Denn die Frage, woran sich der Faktor „experimentell“ bemisst, bleibt weiterhin offen. Aber: Wenn es außerhalb des Kreissaals je ein Dammbruchargument gegeben haben sollte, dann wohl dieses. Mit einem Schlag werden 10.000e Kreative vom Künstler zum Handwerker. Wer nicht riskieren will, sein Publikum zu verlieren, kann sich per Definition zu keinem Zeitpunkt auf künstlerische Freiheit berufen. Nach dieser Logik erscheint es immer verständlicher, warum auf-Bühnen-Kacken Kunst sein darf. Interessant ist auch die Umkehrung dieser Argumentation: Denn dann wäre, wer als Architekt, Dachdecker oder Fliesenleger bei der Ausübung seiner Arbeit ein experimentelles Risiko eingeht (indem er dreieckige Türen, Loch-Dächer oder Aquarium-Fliesen oder so anfertigt), ein Kandidat für die Künstlersozialkasse und mithin Künstler. Also bitte nicht wundern, wenn die Bonedo-Kolumne in der nächsten Woche ausschaut wie ein Lautgedicht von Kurt Schwitters. Und etwas später erscheint – muss erst noch die KSK-Unterlagen ausfüllen. 

Unser neuer Kolumnist Thomas Kühnrich ist seit 2011 Redaktionsleiter bei Joinmusic.com. Dieses Online-Magazin und Label-Portal will getreu des Mottos “Good Music Only” eine Anlaufstelle für Labels und Musikinteressierte abseits der Top 20 Playlists sein. Und weil Justizia zwar blind, nicht aber taub ist, gibt sich Joinmusic subjektiv, voreingenommen und parteiisch. Mit News, Track-Tweets, Reviews und Hintergrund-Geschichten informiert das Magazin über Künstler, die den Unterschied machen. Das einzige Genre, das für sie wirklich zählt, heißt „großartige Musik“. Mit diesem Hintergrundwissen gewappnet, wird uns Thomas ab sofort mit seinen “Querschlägen” ein wenig Pfeffer in den Alltag bringen…

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Moin, moin - ran an die Decks! (© Foto: fotolia / Collage bonedo)

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Profilbild von Julian Torben

Julian Torben sagt:

#1 - 27.08.2013 um 19:07 Uhr

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Und wieder eine Schlacht um die Stellung des DJing, die keinen merklichen schritt weiterführt.
Klar gibt es DJs die Künstker sind. Man drückt ihnen 2 Platten in die Hand und sie mischen daraus ein musikalisch völlig neues Werk zusammen. Das finde ich beeindruckend, ist echt eine Kunst.
Nur dann wären da auf der anderen Seite noch die - nennen wirs mal, und das soll keineswegs beleidigend sein - Dorfdiscotheken-DJs. Ich stäube mich schon etwas dagegen, sie als Künstler zu bezeichnen. Das gestalten von schönen Übergängen zwischen, sowie Untermalen von Passagen mit Effekten in Songs, ist zwar eine gewisse Kunst, genau wie die Kunst einen Nagel mit einem Schlag einzuschlagen, oder nach Augenmaß genau 200g von einem Stück Fleisch abzuschneiden, deswegen ist man aber nicht unbedingt ein Künstler. Kunst kommt von können, sagt man, also wäre der Schreiner von gegenüber, der die schöne Kommode gemacht hat auch ein Künstler, weil er's kann?
Vielleicht liegt das Problem auch einfach daran, dass es viel zu wenige Landessozialrichter gibt, die gerne elektronische Musik konsumieren, und deshalb keine wirkliche Ahnung haben, was DJs alles können ;-)

Profilbild von Florian Koerner

Florian Koerner sagt:

#2 - 28.08.2013 um 00:48 Uhr

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Ich finde sogar das selbst ein DJ der keine außergewöhnliche Mixsession macht als Künstler gelten kann/ sollte. Denn das gestalten eines Sets mit Spannungsbogen, der Auswahl für den richtigen Track zur richtigen Zeit ist Kunst.
Man bedient sich dabei immerhin bei Kriterien der Musiktheorie und wendet diese an. Ob bewusst oder nicht, ob gut oder nicht, ist hier nicht die Frage. Es wird gemacht und deshalb ist es Kunst. Ich finde im übrigen, dass viel mehr DJs die nicht produzieren als Künstler zählen sollten, als geplante Pop-Tracks mit den berühmten 4-Akkorden. Die Musik wird teilweise so geplant, das es wirklich nur noch ein Handwerk ist. Aber diese Diskussion wäre jetzt so unglaublich unfangreich, das es am Ende auf Philosophische fragen hinausläuft.

Profilbild von Bonedo Leser

Bonedo Leser sagt:

#3 - 28.08.2013 um 09:47 Uhr

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Generell finde ich die Einstufung was ist ein Künstler sehr problematisch. Mit Bezug auf DJs kann ich mich persönlich Der Definition von Julian Torben anschliessen. Allerdings sieht man an seinem Handwerkerbeispiel auch gleich die Problematik. Auch ein Handwerker kann hauptsächlich sein Gewerbe künstlerisch ausüben. Nicht umsonst gibt es den Ausdruck Kunsthandwerk für zB Goldschmiede und Instrumentenbauer. Genauso kann man sich fragen inwiefern ein reiner Ochestermusiker eine künstlerische oder doch eher handwerkliche Tätigkeit ausübt. All das steht aber auf einem anderen Blatt als die Zugehörigkeit zur KSV. Dort sind ja auch Publizsten Mitglieder und zwar im besonderen auch Journalisten, die nach landläufigem Verständnis nicht unter die Kategorie Künstler fallen. Während Tätowierer nach einem letztinstanzlichem urteil des Bundesozialgerichts nicht aufgenommen werden dürfen. Ich denke in diesen beiden Fällen ist es weit weniger strittig, ob die Berufsgruppe den Künstlern agehört oder nicht. Trotzdem ist die Rechtslage genau gegenteilig zu dem, was man landläufig erwarten würde. Meiner Meinung sollte man daher die Frage der Zugehörigkeit zur KSV nicht über die Definition von Künstler zu regeln, sondern auf rein objektiven, wirtschaftlichen Gegebenheiten definieren, was ja teilweise auch schon so ist (zB Übersetzer oder Wissenschaftliche Autoren, die ein Mindesteinkommen aus dieser Tätigkeit haben und nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen etc). Der Versuch der Derfinition eines Künstlers durch das oben genannte Gericht finde ich jenfalls mehr als problematisch und als Begründung falsch.

Profilbild von Hubert

Hubert sagt:

#4 - 29.08.2013 um 18:32 Uhr

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Mich persönlich stört mich am meisten, dass ich KSK für Leute bzw. Arbeiten zahlen muss, die gar nicht bei der KSK sind, geschweige denn genommen werden.
Für meinen Werbegrafiker der die Reinzeichnung von Prospekten macht, also Zeug das morgen im Müll landet, muss ich KSK zahlen.
Er selber wurde bei der KSK abgelehnt.Die KSK ist einfach nur ein rießiger Drecksverein, ähnlich wie die Gema.

Profilbild von Michael

Michael sagt:

#5 - 04.09.2013 um 20:19 Uhr

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@Hubert. Genau dieses Beispiel wollte ich auch anführen. Beim Werbe-Techniker steckt schon das Wort Techniker mit drin, aber für den Einsatz eines Werbetechnikunternehmens muss man an die KSK abdrücken, selbst wenn der nur den selbst entworfenen Logo-Aufkleber auf das Auto klebt. Eigentlich eine Handwerker-Tätigkeit. Ein Tattoo-Künstler hingegen wird nicht in die KSK aufgenommen, weil er nur handwerkert und nichts Künstlerisches macht. Und was ist mit dem Entwurf des Tattoos? Die KSK entscheidet immer so, dass sie viel Geld einnehmen kann aber möglichst keines ausgeben muss. Und das sogar schlimmer als die GEMA!

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