“Grundrecht auf Kunstfreiheit”: Gericht erlaubt Roger Waters Auftritt in Frankfurt

Ein Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat entschieden, dass Roger Waters sein Konzert Ende Mai spielen darf. Zuvor hatte die hessische Landesregierung das Konzert abgesagt.

© Jethro 

Der Pink Floyd-Mitbegründer Roger Waters hat mit seiner “This Is Not a Drill”-Tour große Pläne. Für die im Sommer 2022 gestartete Tournee waren letztlich 83 Konzerte geplant – 43 in Nordamerika und 40 in Europa. Aufgrund von regelmäßigen antisemitischen Aussagen von Waters gab es in einigen Städten allerdings Widerstand. In Polen und in Deutschland wurden Konzerte abgesagt.

Neben Frankfurt wollte die Stadt München das geplante Konzert in der Olympiahalle ebenso verbieten. Aufgrund rechtlicher Bedenken entschied man sich im Gegensatz zu Frankfurt allerdings gegen ein Verbot. Waters fühlte sich mit der Entscheidung der hessischen Landesregierung in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt und kündigte auf Social Media an, trotz Verbots auftreten zu wollen. Dazu teilte er noch ein Bild von Sophie Scholl und schrieb “Wir kommen trotzdem”. Ein Verwaltungsgericht kam einer solchen Aktion allerdings zuvor und entschied zu Gunsten Waters.

Das Konzert in der Frankfurter Festhalle ist vor allem historisch brisant. Im Zuge der Reichspogromnacht 1938 waren an diesem Ort mehr als 3.000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um anschließend deportiert zu werden. Die Landesregierung und der Magistrat der Stadt begründeten die ursprüngliche Absage damit, dass Waters “einer der reichweitenstärksten Antisemiten der Welt” sei. “Der Magistrat sieht sich deshalb gefordert, ein klares und gesamtgesellschaftlich getragenes Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen” hieß es damals in einer Erklärung.

Waters wendet sich an Verwaltungsgericht

Gegen die Absage ging Waters rechtlich vor. Er wandte sich an das dortige Verwaltungsgericht. Dieses entschied sich für eine Durchführung des Konzert und berief sich dabei auf die Kunstfreiheit. Das Konzert verletze zudem nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer und es lasse sich nicht zweifelsfrei eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden feststellen, sagte das Gericht in einer Erklärung.

In dem Verfahren wurde auch auf die Symbolik des Auftritts eingegangen. Demnach bediene sich der Antragsteller (Roger Waters) einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik und dies sei vor dem historischen Hintergrund der Festhalle als “besonders geschmacklos” zu sehen. Laut einer Sprecherin ist diese Bewertung allerdings nicht Sache des Gerichts. Das Gericht hätte nur Einschreiten dürfen, wenn Waters die nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder er sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Damit sei bei dieser Show allerdings nicht zu rechnen. “Zudem haben wir keine Hinweise darauf, dass Waters bei seiner Show Propagandamaterial verwendet”, so die Sprecherin.

Außerdem verletzte ein Verbot das Grundrecht auf Kunstfreiheit. Wenn die Kunst mehrere Interpretationen zulasse, müsse rechtlich gesehen die Interpretation gewählt werden, die nicht als rechtswidrig oder sanktionsbedürftig einzustufen sei. Damit ist der Fall in Frankfurt geklärt und Waters Fans in Deutschland können sich freuen.

Die Konzerte in Hamburg (7. Mai), Köln (9. Mai), Berlin (17. und 18. Mai), München (21. Mai) und Frankfurt (28. Mai) werden nun alle stattfinden. Vor dem Konzert in Köln ist kurzfristig eine Podiumsdiskussion organisiert worden. Dort möchte die Stadt öffentlich gegen Antisemitismus Stellung beziehen. Es wird auch mit weiteren Prostaktionen rund um die Konzerte in Deutschland gerechnet.

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Harald sagt:

#1 - 26.04.2023 um 18:35 Uhr

8

Es ist völlig absurd, Roger Waters mit rechten Ideologien zu stigmatisieren und in Verbindung zu bringen. Während seiner Karriere hat er sich immer gegen Rassismus und Diskriminierung ausgesprochen und sich aktiv für Frieden und Gerechtigkeit eingesetzt. Seine Kritik an der Behandlung der Palästinenser durch die israelische Regierung basiert auf politischen Gründen und hat nichts mit dem Judentum zu tun. Die Kritik richtet sich gegen die illegale Errichtung von Siedlungen im besetzten Westjordanland und in Ostjerusalem sowie gegen die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und dem eingeschränkten Zugang zu Land, Wasser, der Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeit. Das sind Fakten, die von Menschenrechtsorganisationen und anderen unabhängigen Beobachtern dokumentiert wurden. In einigen Fällen hat die israelische Regierung Einschränkungen für den Zugang zu muslimischen und christlichen heiligen Stätten im besetzten Gebiet auferlegt und somit die Religionsfreiheit für Palästinenser eingeschränkt. Einige dieser Aktionen wurden als unverhältnismäßig und als Verstoß gegen das Völkerrecht kritisiert. Weitere Kritikpunkte an der Politik der israelischen Regierung sind die Zerstörung von Häusern und Infrastruktur, die Verhaftung und Inhaftierung von Palästinensern ohne angemessene Verfahren, sowie die Anwendung von Gewalt und militärischen Maßnahmen gegen Zivilisten. Die Diskriminierung arabischer Israelis ist ebenfalls ein bekanntes Problem. Diese Gruppe macht etwa 20% der israelischen Bevölkerung aus und hat aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit weniger Zugang zu Arbeitsplätzen, Bildung und politischer Teilhabe als jüdische Israelis. Die BDS-Bewegung ist eine friedliche, gewaltfreie Bewegung, die darauf abzielt, Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten zu beenden und die Menschenrechte der Palästinenser zu schützen. Sie ist weder gegen Israel als Ganzes, noch gegen das Judentum gerichtet, sondern nur gegen seine Besatzungs- und Siedlungspolitik. Die Bezeichnung der BDS-Bewegung als antisemitisch stammt hauptsächlich von einigen mächtigen Regierungen und pro-israelische Lobbygruppen, die auf jegliche Kritik an Israels Besatzungs- und Siedlungspolitikmit mit der Nazikeule reagieren. Die Kritiker der israelischen Besatzungs- und Siedlungspolitik und Unterstützer von BDS sind zahlreich. Darunter der südafrikanische Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu, die US-amerikanische Schriftstellerin und Bürgerrechtlerin Alice Walker, der Linguist und Philosoph Noam Chomsky, Brian Eno, die kanadische Journalistin und Aktivistin Naomi Klein, der britische Filmemacher Ken Loach, die amerikanische Bürgerrechtlerin und Feministin Angela Davis, Ayanna Pressley (Mitglied des US-Repräsentantenhauses), der australische Filmemacher John Pilger, John McDonnell(ehemaliger Schatzkanzler der Labour Party im Vereinigten Königreich), Michael Moore, Peter Gabriel, Yusuf Islam (Cat Stevens), die Band Wolf Alice, Portishead, Elvis Costello, Patty Smith, David Byrne, Lauryn Hill, Serj Tankian (Sänger von System of a Down), Eddie Vedder (Sänger von Pearl Jam), Madonna, Elton John, Radiohead, Neil Young, Declan McKenna, der südafrikanische anglikanische Geistliche Archbishop Emeritus Njongonkulu Ndungane, Steven Hawking, der Schauspieler Mark Ruffalo,Bernie Sanders, usw.

Profilbild von Pinkfloydverachter

Pinkfloydverachter sagt:

#2 - 09.05.2023 um 14:20 Uhr

0

BDS, ist das nicht irgendwas mit Fesselspielen? Dem Gericht alle Achtung: das in einem Rechtsstaat geltende Recht gilt nun mal für alle, also auch für Faschisten, Rassisten und andere A*5C][Löcher. Immerhin muss niemand die Konzerte von bekennenden Ekelpaketen besuchen. Wer hingeht, muß das selber mit seinem Gewissen vereinbaren. Am besten: nicht hingegen und anderen vom Besuch abraten. Keinen Fußbreit den Faschisten, Totalitaristen, Rassisten, Antisemiten! Polen hat es durchgezogen, der Typ tritt dort nicht auf, gut so! Big man, pig man! HA HA…

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