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Muss ich mich als DJ bei der Gema anmelden?

Unter DJs gibt es ein Thema, das für noch mehr Diskussionsstoff sorgt als der Sync-Button: die GEMA-Gebühren. Eventuell stammt das von Unwissenheit, wie das Urheberrecht geregelt ist. Hinzu kommt eine große Organisation, die ein prima Feindbild abgibt, um alle Wut und Unrechtsgefühle auf sich zu ziehen. Anders ist es schwer zu erklären, warum sich DJs so vehement gegen geringe Beträge wie GEMA-Gebühren wehren. Schließlich fällt jeder Gebührenbescheid der Industrie- und Handelskammern höher aus.

(Bild: Shutterstock, Credits: hurricanehank)
(Bild: Shutterstock, Credits: hurricanehank)


Deshalb holen wir etwas aus und erklären dir, wie du ganz leicht prüfen kannst, ob du deine Musik bei der GEMA anmelden musst. Wir diskutieren die Lizenz nach dem DJ-Tarif VR-Ö, wann du GEMA bezahlen musst und wie hoch die GEMA-Gebühren als Pauschale sind.

Was ist der Tarif VR-Ö?

In den letzten Jahren geriet die GEMA mehrfach in die Kritik. Zunächst verlangte sie von Discotheken einen Laptop-Zuschlag in Höhe von 30 %, damit DJs kopierte CDs und Musik vom Computer abspielen durften. Dann wurde der Discotheken-Tarif verändert, was teilweise zu Gebührenerhöhungen führte. Dagegen liefen die Gaststättenvereinigungen Sturm. Im Anschluss daran führte die GEMA den Tarif VR-Ö im Jahr 2014 ein, der speziell für DJs geschaffen wurde. Nun müssen wir DJs uns also selbst darum kümmern, die Verwertungsrechte der Musik zu klären.
VR-Ö steht übrigens als Abkürzung für „Tarif für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires, die zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe bestimmt sind“.
In diesem langen Titel verstecken sich die beiden wesentlichen Punkte a) Kopien und b) öffentliche Wiedergabe. Deine Musik musst du also zusätzlich lizenzieren, wenn du Kopien verwendest und bei öffentlichen Partys auflegst.
Allerdings können diese beiden Punkte verwirrend sein. Denn eine kopierte Datei muss noch keine Kopie im Sinne des Tarifs VR-Ö sein. Falls du deine Musik direkt aus dem iTunes-Verzeichnis deines Computers abspielst, kopierst du keine Musik. Sobald du deine gekauften Musikdateien in einen anderen Ordner verschiebst, kopierst du Musik.

Wie sieht das mit der GEMA als mobiler DJ aus?

Genauso verwirrend ist der Begriff der öffentlichen Wiedergabe. Ist eine Geburtstagsparty in deinem Partykeller eine öffentliche Veranstaltung? Sicherlich nicht. Und wie sieht es mit einer Hochzeitsgesellschaft mit 600 Gästen aus, für die das Brautpaar die Stadthalle gemietet hat?
Für die GEMA war der Fall klar, dass dort Musik öffentlich wiedergegeben wurde. Erst das Amtsgericht Bochum entschied im Jahr 2009, dass Hochzeiten nie öffentlich sind, weil die „persönliche Verbundenheit zum Veranstalter“ entscheidend ist. (Link zum Urteil) Legst du also ausschließlich bei Hochzeiten auf, musst du deine Musik nicht nach dem Tarif VR-Ö lizenzieren. Dieser Hochzeits-Freibrief verliert jedoch sofort seine Gültigkeit, wenn du bei der ersten Weihnachtsfeier einer Firma auflegst oder bei einem Stadtfest für Musik sorgst. 

Wie melde ich mich bei der GEMA an?

Du musst übrigens nur Musikkopien lizenzieren, die du zum Auflegen verwendest. Weitere Musikstücke auf deinem Heimcomputer zählen nicht für die öffentliche Wiedergabe. Um deine Musik nach dem Tarif VR-Ö zu lizenzieren, rufst du am besten beim Kundenservice der GEMA an. Oder du lädst den Fragebogen von Gema.de/vroe herunter, druckst das PDF-Dokument aus, füllst deine Angaben aus und schickst den Antrag per Post ab.
Dabei hast du die Wahl, ob du jährlich 500 Kopien für einen Pauschalbetrag von 59 Euro lizenzieren möchtest oder einzelne Musikstücke. Um die komplette MP3-Sammlung deines DJ-Laptops für öffentliche Gigs zu lizenzieren, wird ein Einmalbetrag von 250 Euro fällig.

Was macht die GEMA überhaupt?

GEMA steht als Abkürzung für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Als Verwertungsgesellschaft sorgt die GEMA dafür, dass Lizenzzahlungen aus den Verwertungsrechten von Musik an die Künstler ausgezahlt werden.  
Ein Komponist hätte gar keine Chance beispielsweise alle Radioeinsätze der eigenen Musik zu überprüfen und anschließend den Radiosendern eine Rechnung pro gespieltem Titel zu schicken. Das übernimmt die GEMA stellvertretend für viele Künstler, die Mitglied des wirtschaftlichen Vereins sind. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, sodass kein Musiker gezwungen ist, GEMA-Mitglied zu werden.
Solche Verwertungsgesellschaften gibt es in fast jedem Land, wie zum Beispiel BMI (USA: Broadcast Music Incorporated), ASCAP (USA: American Society of Composers, Authors, and Publishers), RIAA (USA: Recording Industry Association of America), Buma/Stemra (Niederlande), AKM (Österreich: Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger), SUISA (Schweiz: Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik). Eine Alternative zu diesen etablierten Verwertungsgesellschaften wird in Zukunft eventuell C3S (Cultural Commons Collecting Society) sein, die sich gerade in Europa formiert. 

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Die nächsten Jahre bleiben spannend, weil Musiksammlungen zunehmend virtuell organisiert werden. Zum Beispiel werfen Streaming-Dienste ganz neue Fragen auf, weil keine Musikkopien mehr angelegt werden. 
Die 2017er Preiserhöhung bei den GEMA-Gebühren wird nicht die letzte Stufe gewesen sein. Insbesondere die Nachlizenzierung für die Zeit seit der Einführung des Tarifs VR-Ö wird zunehmend teurer. Erstaunlicherweise führte der 7-prozentige Preisanstieg zu keiner erneuten GEMA-Grundsatzdiskussion unter den DJs. 
Seitdem ich mich mit dem Thema Musikverwertungsrechte befasst habe, spreche ich ganz anders mit meinen Auftraggebern. Clubbesitzer und DJ-Booker können GEMA-Rabatte verhandeln, wenn sie DJs beschäftigen, die ihre Musik lizenzieren. Und Privatkunden kann ich beruhigen, weil für ihre Feiern keine GEMA-Gebühren anfallen. So gesehen kannst du die 59 Euro im Jahr als Geschäftsausgabe absetzen und gleichzeitig als Werbung benutzen, die deine Professionalität unterstreicht.

Weiterführende Links

GEMA
Tarif VR-Ö Formular

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Profilbild von M.B.

M.B. sagt:

#1 - 26.02.2018 um 05:45 Uhr

0

Die Grundlage für alle Lizenzierungen der GEMA regelt das VGG."(1) Berechnungsgrundlage für die Tarife sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden." VGG §39Demnach sind angefertigte Kopien in den eigenen vier Wänden nicht lizenzierungsfähig und reine Vorbereitungshandlungen. Wie in der von Ihnen beschriebenen Vergangenheit greift VR-Ö erst dann, wenn die Kopien öffentlich aufgeführt werden. Hier ist jedoch nicht derjenige zur Zahlung verpflichtet, der die Kopie in den eigenen vier Wänden (ohne entstandenen geldwerten Vorteil) erstellt hat, sondern wie schon Jahrzehnte zuvor derjenige, der die Öffentlichkeit herstellt, also der Veranstalter.Nur für den Fall, dass ein DJ auch zugleich Veranstalter ist, muss er demnach VR-Ö selbst bezahlen. Ansonsten ist dies wie schon beim Laptopzuschlag in der Vergangenheit Sache des Veranstalters.Der Aktivierung eines Back-Up Mediums mit Kopien nach Verlust der Originale wohnt ebenfalls kein geldwerter Vorteil inne und ist ausschließlich als Datensicherung zu werten.Seit Einführung des neuen VR-Ö sucht DigitalAnalog.org nach einer/m DJ/ane die/der von der GEMA nach Widerspruch zur Zahlung von VR-Ö aufgefordert wurde. Es ist niemand zu finden, die GEMA scheint genau zu wissen, dass sie sich hier nicht die Finger verbrennen möchte.Informationen des Rechtsanwalts Dr. Poll zu diesem Thema finden Sie unter: http://phoenix.digitalanalo...

    Profilbild von Sanny Rehcabiel

    Sanny Rehcabiel sagt:

    #1.1 - 26.02.2018 um 10:41 Uhr

    0

    ???

    +1
Profilbild von Die DJane

Die DJane sagt:

#2 - 11.03.2018 um 05:01 Uhr

0

Ich bin komplett geplättet, wie ein DJ (!!) seinen Kollegen so in die Pfanne hauen kann, mit so einen raffiniert geschriebenen Text, welcher so nicht mal stimmt. ?Gibts für sowas ne extra Wurst von die GEMA???

Profilbild von Mike

Mike sagt:

#3 - 13.03.2018 um 08:31 Uhr

0

Kassiert die GEMA nicht doppelt und dreifach ab (private Feiern mal ausgeschlossen). Wofür zahlt ein Veranstalter oder Club GEMA Gebühr, wenn der DJ dann nochmals GEMA zahlen soll?

Profilbild von Manu Pop

Manu Pop sagt:

#4 - 03.07.2018 um 23:33 Uhr

0

Der Text ist gelinde gesagt, totaler Quark! Veranstalter / Disko / Club bezahlt GEMA, der Dj muss nicht erneut GEMA zahlen, Over & Out! Wird aber wohl auch die nächsten 100 Jahre noch falsch von manchen veröffentlicht und stiftet verwirrung.

Profilbild von DJ Hare

DJ Hare sagt:

#5 - 10.01.2024 um 18:58 Uhr

0

Hallo zusammen, da ich bald mein eigenes Kleingewerbe als DJ aufmache habe ich eine Frage. Bei der GEMA als auch hier wird immer iTunes als Shop genannt. Wie ist es, wenn ich über Amazon meine mp3s über meinen DJ-Laptop kaufe und die Musik-Files dort mit der Amazon-Music App direkt auf meinen Laptop speichere. Muss ich dann auch GEMA-Gebühren zahlen beim öffentlichen Auflegen oder nicht? Es sind ja keine Kopien / Vervielfältigungen. Oder spricht irgendeine rechtliche Sache dagegen, die bei Amazon speziell ist? Danke und Gruß

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