Querschläge: Zweierlei Maß für Urheber

Nur, weil man Urheber ist, ist man noch lange nicht im Recht:

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Immer öfter stellen Urheber fest, dass ihnen vom vermeintlichen Anspruch recht wenig bleibt. Dabei waren die Voraussetzungen, mit Musik auch jenseits der bloßen Abverkaufszahlen Geld zu verdienen, nie besser als jetzt. Stichwort: Lizenzvergabe. Und normalerweise läuft das dann so: Firma XYZ möchte den Song “Sowieso” von Künstler Soundso für einen Werbe-Clip, Mode-Event, Spielekonsolen-Knaller oder Hollywood-Blockbuster verwenden. Urheber, Verlag und andere beteiligte Rechteinhaber werden befragt und erteilen – meist gegen Zahlung einer entsprechend hohen einmaligen Zahlung – ihre Zustimmung. Fertig. Ganz wichtig dabei: Das Wörtchen “normalerweise”.
Einige nach wie vor existierende Ausnahmen sind nicht ganz unschuldig daran, dass dieses Prozedere sich über die Jahre zu einem Standard gemausert hat. Seit dem 1. Januar 1957 klingelt es in der Kasse des (nicht zuletzt wegen seiner NSDAP-Zugehörigkeit) alles andere als unumstrittenen Urhebers der sechstönigen Tagesschau-Fanfare Hans Carste; und zwar jedes Mal, wenn sie gespielt wird. Allein bis 1967 beliefen sich die Einnahmen des auch als GEMA-Chef tätigen Ex-Wehrmachts-Soldaten auf mehr als 500.000 Mark. Es kommt aber noch dicker: Nach Carstes Ableben im Jahr 1971 (vermutlich war er der Nachrichtenredaktion keinen Heller wert) wurden diese Gelder an seine Witwe ausbezahlt. Seit 1971 mehr als 12.000 Euro jährlich. Bis zum heutigen Tag.  
Statt kassieren fürs Nichts-Tun Nichts-Kassieren für Alles-Tun: Für alle, die sich jetzt wundern, wie es sein kann, dass die Rundfunk-Beitrag-Zahler der urheberrechtlich unbeteiligten Witwe des Urhebers den Lebensabend finanzieren – es geht auch andersrum. Bestes Beispiel: Andy Summers! Der Gitarrist von The Police ist unbestritten Schöpfer des charakteristischen Gitarrenintros vom Überhit „Every Breath You Take“. Mithin die einzige Original-Quelle, die der damals noch auf den Namen Puff Daddy hörende Produzent für seine Cover/Tribute/Mash-Up-Version des Songs gesamplet hat. Pech für Puff und Summers – denn formal-juristisch liegen die Song-Rechte bei Sting, Und weil der ja noch ganz viel Regenwald kaufen will, teilt er die auf 700.000 Dollar jährlich geschätzten Einnahmen mit – richtig – niemandem.  
Klar, selbsternannte Gutmenschen wie Sting, die erste Reihe-Plätze bei der New York Fashion Week sammeln wie andere Flugmeilen, werden ja nur allzu gern angezählt. Und dass das angelsächsische Urheberrecht ihm (oder seinen Erben) die „Every Breath You Take“-Einnahmen bis zum Jahr 2053 garantiert, dafür kann der Englishman in New York doch nichts. Angesichts dieser Summen aber, und vor allem vor dem Hintergrund, dass Sting ja auch sonst nicht auf dem Zahnfleisch geht, stellt sich die Frage, ob es in Ordnung ist, gar Applaus verdient, dass der Saulus sich lediglich seinem Schicksal fügt, es quasi stoisch erträgt. Ich sag es mal mit den Worten Reich-Ranickis: „Ich glaube: Nein“.  

Unser Kolumnist Thomas Kühnrich ist seit 2011 Redaktionsleiter bei Joinmusic.com. Dieses Online-Magazin und Label-Portal will getreu des Mottos “Good Music Only” eine Anlaufstelle für Labels und Musikinteressierte abseits der Top 20 Playlists sein. Und weil Justizia zwar blind, nicht aber taub ist, gibt sich Joinmusic subjektiv, voreingenommen und parteiisch. Mit News, Track-Tweets, Reviews und Hintergrund-Geschichten informiert das Magazin über Künstler, die den Unterschied machen. Das einzige Genre, das für sie wirklich zählt, heißt „großartige Musik“. Mit diesem Hintergrundwissen gewappnet, wird uns Thomas ab sofort mit seinen “Querschlägen” ein wenig Pfeffer in den Alltag bringen…

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Markus Galla sagt:

#1 - 07.02.2014 um 13:03 Uhr

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Ja, das mit dem Urheberrecht ist schon so eine Sache, dessen Verwertung eine andere. Einerseits ist es richtig, dass die Arbeit des Urhebers vergütet werden muss. Die Frage ist aber, wie sie das muss. Ich bin als Fachautor Mitglied in der VG Wort. Jedes Jahr bekomme ich für meine Artikel eine kleine Summe überwiesen. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Artikel verwertet werden! Abgerechnet wird pro veröffentlichtem Artikel immer nur ein Jahr! Das ist insofern interessant, als dass diese Artikel in Bibliotheken in ganz Deutschland stehen, kopiert werden, im Studium verwendet, zur Unterrichtsvorbereitung verwendet werden usw. Dabei ist unerheblich, dass jeder die Magazine, in denen sie erschienen sind, noch lange Zeit später nachbestellen kann. Es ist unerheblich, ob diese Artikel in irgendeiner digitalen Form zweitverwertet werden. Ein Schulbuch, an dem ich maßgeblich beteiligt war (als Autor und Herausgeber), konnte gar nicht gemeldet werden. Geht dieses denn aber nicht durch tausende Schülerhände, die mit dessen Hilfe etwas über Musik lernen? Möchte ich aber Musik eines anderen Urhebers nutzen, muss ich dafür zahlen - viel Geld zahlen. Immer wieder. Jedes Jahr neu. Möchte ich sie auf CD veröffentlichen, muss ich pro gepresster CD und Titel zahlen. Möchte ich sie aufführen, zählen Eintritt, Raumgröße, Anzahl der Besucher usw.In Deutschland wird das Urheberrecht mit zweierlei Maß gemessen und verwertet. So ist die geistige Schöpfung dieser Zeilen und der des Autors, dessen Beitrag ich kommentiere, so gut wie nichts wert. Hätten wir diese in Reimform gebracht und zu einem Hip Hop Beat gesprochen, könnte uns das mit etwas Glück ein Vermögen einbringen.Doch prägen nicht gerade die Autoren rund um die Welt die öffentliche Meinung? Werden nicht unsere Worte tausendfach oder gar millionenfach per Facebook, Twitter und Co. wiedergegeben oder paraphrasiert? Müssten nicht eigentlich wir, deren Worte doch angeblich so viel Gewicht haben, die Kasse täglich klingeln hören?Vielleicht ist das etwas zu viel verlangt, aber man sollte mal darüber nachdenken. Das Urheberrechtsgesetz und seine konkrete Umsetzung in Form von Verwertungsgesellschaften gehört reformiert. Faire Vergütungen für Urheber (inkl. der nötigen Umverteilung) und faire Gebühren für Verwerter müssen her. Dann haben alle was davon, nicht nur Sting oder Bestseller-Autoren.

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Ben sagt:

#2 - 07.02.2014 um 15:48 Uhr

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Einige ungereimte Dinge entdecke ich in diesem Artikel. So werden Lizenzen für Werbung in Deutschland z. B. nicht einmalig vergeben, sondern sind immer zeitlich begrenzt und müssen dann verlängert/erneuert werden. Die Nutzungslizenz für einen Hollywoodblockbuster steht zwar als einmalige Zahlung für die Filmverwertung im Raum, die Lizenzen aus Vervielfältigung, Aufführung und Sendung des Titels existieren jedoch nach wie vor weiter. Ausnahmen gibt es im Games-Sektor, der ohnehin im GEMA freien Raum abläuft. Die häufig verwendete englische Bezeichnung "Buyout" wird bei uns zudem meistens falsch verwendet, denn eigentlich bezeichnet sie bei uns lediglich den Begriff "Nutzungslizenz". Das begriffliche "Buyout" ist tatsächlich eine zeitlich ungebundene Rechteübertragung, wie sie in den USA durchaus üblich ist - da wandern aber auch entsprechend höhere Lizenzbeträge über den Tisch, auf Grund des enorm grossen Lizenzgebietes.Dann finde ich diese Zahlenwerferei immer etwas verdächtig. Aus welchen Quellen stammen diese Angaben und sind diese Quellen verlässig? Woher stammt die Behauptung die Nutzung/Vergütung der Tagesschaumelodie stünde in Verbindung zur NSDAP Zugehörigkeit???? Möglicherweise beruht das ja auf strikten Fakten, aber dann würde ich mich über eine Auflistung und Offenlegung solcher Fakten auch freuen. Möge der Leser Anteil am Hintergrundwissen gestattet sein.Die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen eine Pauschalabgabe an die Verwertungsgesellschaften. Diese Gelder werden entsprechend der Nutzung (gemeldeten und ausgewerteten Sendelisten) verteilt/aufgeteilt. Wenn eine Musik entsprechend oft verwendet wird, dann wird sie eben auch entsprechend vergütet. Was ist falsch daran? Ein Tageschautrailer ist eine sehr starke Audiokennung mit einem immens hohen Wiedererkennungs"wert". So ist es auch mit Trailern von TV Serien, etc. Sie werden entsprechend oft gesendet und entsprechend oft vergütet. Komponisten, die es einmal schaffen, eines oder mehrere ihrer Werke in eine solche Position zu rücken, bekommen auf diese Weise wenigstens einmal ansatzweise die Chance für eine Vergütung ihres Zeit- und Arbeitsaufwandes, der im Allgemeinen hinter der Erstellung von Soundtracks steht. Oftmals braucht es Jahre, bis überhaupt einmal Geld fließt. Es ist also immer auch eine Mischkalkulation. Einzelne spektakuläre Mahnbeispiele heranzuzitieren mag verlockend sein, der allgemeinen Diskussion über Sachverhalte dienen sie eher begrenzt, denn sie neigen zur Verzerrung der Realität.Wenn innerhalb einer Band wie Police eventuell Unstimmigkeiten in der Zuordnung der Songwriting-Credits existiern, dann hat das nichts mit der "Un"-Gerechtigkeit des Urheberrechtes zu tun, sondern mit mangelnder Absprache, Solidarität, etc. unter den Beteiligten des Werkes. Dann kommt dazu, dass wir als Aussenstehnde kaum beurteilen können, auf wessen kreativen Eisprung das Gitarrenriff von "every breath you take" zurückzuführen ist. Der, der es gespielt hat, muss es nicht zwangsläufig erfunden haben. Was also ist "unbestritten" daran? Ich war jedenfalls nicht anwesend, als es geschah. Und selbst die Anwesenden können sich häufig nicht mehr erinnern, wie es zu etwas kam.@ Markus Galla
Ich kann Deinen Unmut in Hinsicht auf die mangelhafte Geltendmachung von Ansprüchen und Vergütungen im Bereich der Presse- und Buchautoren sehr gut nachvollziehen. Ich denke, es ist wichtig für alle Kreativen, sich darauf zu konzentrieren, wie die Verwertung verbessert werden kann. Glücklicherweise sind die Komposisten/Texter in einer Verwertungsgesellschaft organisiert, die ihre Interessen offensichtlich mit mehr Nachdruck vertritt, als die Journalisten/Buchautoren (auch wenn die GEMA immer wieder Anlass für öffentliche Dispute darstellt). Ich vertrete als Urheber die Meinung, dass die Journalisten/Buchautoren besser vergütet werden müssen, nicht dass die Komponisten/Texter entsprechend weniger vergütet werden sollten.Im Übrigen haben doch Alle etwas davon - sofern auch genutzt wird. Keine Nutzung, keine Vergütung. Auch viele Musiker verstehen den Zusammenhang nicht.Was die Beteiligung von Erben an Urheberlizenzen angeht..., dann können wir auch beginnen darüber zu diskutieren, warum Erbnachfolger Geld, Immobilien, Grundstücke, Wertpapiere und sonstiges erhalten dürfen, obwohl sie ja nichts mit der Erwirtschaftung dieser Erbmasse, teilweise aus vielen Generationen entstanden, zu tun haben. Warum darf ein Mensch 100 Mio. €, Villen und Fabriken erben und ein anderer nur ein Paar Ohrringe seiner Oma? Hmmmm....

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Markus Galla sagt:

#3 - 07.02.2014 um 20:57 Uhr

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Zu "Every breath you take":Nach deutschem Urheberrecht würde das Riff alleine nicht die Schöpfungshöhe erreichen, Melodie und Akkordfolge aber schon. D. h., egal, was das Riff zum Song beisteuert, der Urheber des Riffs geht leer aus, es sei denn, der Komponist (Melodie & Harmonik) gibt ihm was ab.

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Thomas Kuehnrich sagt:

#4 - 14.02.2014 um 19:00 Uhr

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@Ben
Zunächst einmal freut es mich, dass Du Dir die Zeit genommen hast, Dich mit meinem Artikel auseinanderzusetzen. Gleichwohl glaube ich angesichts Deines Kommentars darauf hinweisen zu müssen, dass es sich hierbei nicht um einen Fach-Artikel zum Thema Urheberrecht oder gar Lizenzvergabe handelt, sondern um eine Kolumne.Zum Zweiten möchte ich zu den von Dir monierten "Ungereimtheiten" Stellung nehmen.1. Nirgendwo steht, Lizenzen würden einmalig vergeben.
2. Die Zahlen und ihre Quellen sind verlinkt.
3. Der Satz, den Du anscheinend falsch verstanden hast, lautet sinngemäß: ... der nicht zuletzt wegen seiner Parteizugehörigkeit umstrittene ...
4. An keiner Stelle halte ich es für falsch, Urheber für ihre Werke zu vergüten - ich zweifle nur an, ob es richtig ist, diese Regelung auch auf erbende Nicht-Urheber anzuwenden.
5. Die Police-Angehörigen können sich nach Lektüre der auch hier verlinkten Quellen sehr wohl an den Entstehungsprozess erinnern - und noch nicht einmal vom Profiteur Sting wird bestritten, dass das Riff von Andy Summers stammt. Mag sein, dass der beim administrativen Teil einfach gepennt hat. Ungerecht daran ist also, dass der eigentliche Urheber wegen der Ausgestaltung des Urheberrechts, als eigentlicher Urheber nicht berücksichtigt wird.
6. In der Tat, ist die Erbfolge durchaus diskussionswürdig. Auf eine Stufe mit den von Dir genannten Sachwerten möchte ich das so genannte geistige Eigentum dennoch nicht stellen. Ansonsten würde die Besonderheit eben jenes geistigen Eigentums keine Relevanz mehr haben.Sportliche Grüße,
t.

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Ben sagt:

#5 - 15.02.2014 um 21:23 Uhr

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@Thomas KühnerichDas sind alles abendfüllende Talkshowthemen, aber es macht Freude sie zu diskutieren, also diskutiere ich gerne weiter.<1. Nirgendwo steht, Lizenzen würden einmalig vergeben.>Du schreibst jedoch "meist gegen Zahlung einer entsprechend hohen einmaligen Zahlung", also wird die Lizenz entsprechend nur einmal vergeben, was einem total buyout entspräche.<2. Die Zahlen und ihre Quellen sind verlinkt.>Habe ich sträflich übersehen. Jetzt nachgeholt. Dennoch - auch wenn ich glaube, das man 1967 solideren Journalismus mit fundierter Recherche als heutzutage betrieben hat, bleibe ich skeptisch.<3. Der Satz, den Du anscheinend falsch verstanden hast, lautet sinngemäß: ... der nicht zuletzt wegen seiner Parteizugehörigkeit umstrittene ...>Eventuell habe ich falsche Schlüsse gezogen, aber Du wirbelst da ganz schön viel auf. War Hans Carste "alles andere als unumstritten" wegen seiner angeblichen NSDAP Zugehörigkeit, oder wegen seiner angefochtenen Urheberschaft am Werk? Und warum wird explizit erwähnt, dass es sich um einen Ex-Wehrmachts-Soldaten handelt in einem Satz mit "GEMA Chef". Zu jener Zeit gab es sehr viele Ex-Wehrmachtssoldaten in allen möglichen Positionen, es war ja kaum vermeidbar aufgrund der Weltkriegshistorie. Hier wird bewusst mit Verknüpfungen agiert, die nichts mit der Sache zu tun haben und die durchaus Vorurteilsbilder provozieren können.<4. An keiner Stelle halte ich es für falsch, Urheber für ihre Werke zu vergüten - ich zweifle nur an, ob es richtig ist, diese Regelung auch auf erbende Nicht-Urheber anzuwenden.>Aber warum? Klar, man könnte urteilen, die Erben hätten es nicht verdient beteiligt zu werden. Wer aber dann? Es ist doch egal in welcher Form man seinen Nachkommen sein Lebenswerk hinterlässt. Ob in Form von physischer oder non-physischer Form. Der Urheber bestimmt, was mit seinem Werk/Besitz nach dem Tod geschehen soll. Er kann es vererben, er kann es stiften, was auch immer - so wie alles andere, was in seinem Besitz ist. Schliesslich vererben wir auch Geld, das ist mittlerweile ebenso non-physisch. Es ist lediglich eine Summe von Zahlen, auf einem Rechner der Bank gespeichert. Nur weil es jetzt digital ist, ist es dann plötzlich weniger wert? Keiner regt sich auf, wenn jemand ein paar Millionen erbt und von fortan von den Zinsen lebt, selbst wenn diese Millionen vielleicht geheim mit Waffenexporten oder Drogen verdient wurden - aber wehe ein Erbe verdient etwas mit der Tagesschaumelodie, die faktisch ungebrochen täglich genutzt wird.<5. Die Police-Angehörigen können sich nach Lektüre der auch hier verlinkten Quellen sehr wohl an den Entstehungsprozess erinnern - und noch nicht einmal vom Profiteur Sting wird bestritten, dass das Riff von Andy Summers stammt. Mag sein, dass der beim administrativen Teil einfach gepennt hat. Ungerecht daran ist also, dass der eigentliche Urheber wegen der Ausgestaltung des Urheberrechts, als eigentlicher Urheber nicht berücksichtigt wird. >Auch hier wird unglaublich viel durcheinander geworfen. Es geht in den verlinkten Artikeln nicht um die Urheberschaft an der Komposition, sondern es geht um die Vergabe der Rechte zur Verwendung des Gitarrensamples, was vorrangig die Masterlizenzrechte betrifft (also das Leistungsschutzrecht) - und die liegen für gewöhnlich bei der Plattenfirma. Waren Police clever genug, so haben sie sich in ihren Verträgen die Zustimmung für die Verwendung von Auszügen des Masters vorbehalten. In der Zeit, zu der das Master kreiert wurde, war Sampling aber noch nicht relevant, also dürfte dies ein strittiger, offener Punkt im entsprechenden Plattenvertrag sein.
Wenn ich jetzt lese, Sting habe dem zugestimmt, aber Andy Summers wusste nichts davon oder habe keine Vergütung daraus enthalten, so hat das wiederum nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit dem Verhältnis der Bandmitglieder untereinander. Hier sind viel zu viele Faktoren im Spiel, die man als externer unmöglich nachvollziehen kann, schon gar nicht in Bezug auf den tatsächlichen Deal mit Puff Daddy hinter den Kulissen.<6. In der Tat, ist die Erbfolge durchaus diskussionswürdig. Auf eine Stufe mit den von Dir genannten Sachwerten möchte ich das so genannte geistige Eigentum dennoch nicht stellen. Ansonsten würde die Besonderheit eben jenes geistigen Eigentums keine Relevanz mehr haben.>Das verstehe ich nun absolut nicht. Ich denke, dass vorrangig Menschen, die noch nie geistiges Eigentum geschaffen haben, dessen Wert aberkennen und am liebsten von Erbfolgen ausschliessen würden. Aber, ist es nicht verständlich, dass beispielsweise ein Komponist, Texter, Literat, Autor, der vielleicht seine grössten Werke am Ende seines Lebens kreiert, ein natürliches Interesse daran hat, dass die wirtschaftlichen Erfolge seiner Familie zugute kommen - oder im Falle einer anderen Erbfolgeverfügung, einem vom Verblichenen bestimmten spezifischen Zweck? Man sollte nicht vergessen, während ein Haus oder Geld nur von den überschriebenen Erben genutzt werden kann, so ist es in der heutigen Welt doch so, dass sich Heuschreckenscharen an hinterlassenen Werken bereichern. Auf ein Wohl für den nächsten Ferrari in Kim Dotcom und Co.'s Garage...., ist das moralisch besser?Ben

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Thomas Kuehnrich sagt:

#6 - 17.02.2014 um 14:49 Uhr

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Hallo Ben - gleich zu Deinen Anmerkungen:1. Da steht noch immer nicht, dass Lizenzen nur einmalig vergeben werden, sondern "Meist gegen Zahlung einer entsprechend hohen einmaligen Zahlung". Und zwar in einem vertraglich festgelegten zeitlichen und kontext-abhängigen Rahmen. Es versteht sich doch von selbst, dass "Wonderful World" nicht bis zum St. Nimmerleinstag Aral gehört ...2. Ich würde mich freuen, wenn Du diesbezüglich solidere und besser recherchierte Fakten beisteuern könntest.3. Ja, Hans Carste war wegen seiner Parteizugehörigkeit nicht unumstritten. Dass er darüber hinaus der Wehrmacht angehörte und als GEMA-Chef fungierte, hat damit nichts zu tun. Fakten sind es trotzdem. Stört es Dich, dass GEMA und Wehrmacht in einem Satz Erwähnung finden? - Und warum soll dieser Umstand Vorurteilsbilder provozieren?4. Anders als bei materiellen Gütern ist das Verfallsdatum geistigen Eigentums im Urheberrecht festgeschrieben. Daran zeigt sich unter anderem die besondere Stellung, die das geistige Eigentum gegenüber anderen Besitztümern einnimmt. Dieser Umstand sollte deshalb auch beim Thema Vererbbarkeit berücksichtig werden - sage ich. Anders als in anderen Länder ist das Urheberrecht unveräußerbar - aber vererbbar? - Da passt was nicht.5. Hier wird nichts durcheinander geworfen:"Unfortunately for Diddy, no one from Bad Boy Records (Diddy's label) thought to secure Sting's permission to sample the 1983 pop song for the updated 1997 remix. Had Diddy asked permission first, he likely would have been required to hand over 25% of I'll Be Missing You's publishing royalties to Sting. By forgetting to ask permission before the song was released, Sting was able to demand and receive 100% of the remix's publishing royalties."Ein analoger Fall ist der von The Verve und "Bittersweet Symphony". Die ungeklärte Verwendung eines Streichermotivs aus einem klassischen gecoverten Stones-Stück führte am Ende dazu, dass Jagger & Richards sämtliche Einnahmen zugesprochen worden.6. siehe Punkt 4.Thomas Kühnrich

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Ben sagt:

#7 - 17.02.2014 um 19:37 Uhr

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Lieber Thomas,danke, dass Du gleichfalls intensiv mitdiskutierst. OK, jetzt beginne ich Deine Standpunkte zu verstehen, bzw., die meisten meiner angesprochenen Ungereimtheiten sind ausgeräumt. Danke.Zu 2: Korrekt, meine Bemerkung hätte ich mit ersparen können, ohne faktische Untermauerung. Ungültiger Versuch, setzen :-) Lediglich zu 5) möchte ich noch einmal Stellung nehmen:Du hast Deine Argumentation vorrangig auf das Gitarrensample von Andy Summers aufgebaut und dass er im Gegensatz zu Sting nicht vergütet wurde.Der Titel "I'll be missing you" von Puff Daddy verwendet erstens nicht nur das Gitarrensample, sondern das komplette "every breath you take" Sample aus dem Song, inkl. Drums und Bass. Das ist die eine Sache. Getrenntes Copyrightgebiet, wie gesagt, Masterrechte.Das Wesentliche, und das wird in der Diskussion um diese Version immer gerne verschwiegen, ist jedoch die Tatsache, dass bei "I'll be missing you" die komplette Gesangs-Melodie von "every breath you take" verwendet wurde. DAS wiederum ist eine entscheidende Verwendung der ursprünglichen Komposition, und das betrifft vorrangig die publishing rights, weitaus mehr, als die des verwendeten Samples. Ich kann es den Journalisten der verwiesenen Quellen im Prinzip nicht verübeln, denn die Zusammenhänge sind nun einmal kompliziert und nicht umsonst streiten sich Experten vor Gericht oft Monate lang um einzelne Takte. Das tun sie natürlich vorrangig dort, wo Geld im Spiel ist.Zum "The Verve" Fall: Die Rolling Stones haben ihren Song "the last time" auf der Melodie eines Traditionals (also Public Domain, urheberrechtsfreies Material) aufgebaut "this may be the last time". Das Urheberrecht gibt Bearbeitern eines Traditionals das Recht für diese Bearbeitung im Sinne einer Neuschöpfung ein neues Copyright zu beanspruchen und anzumelden. Man kann sich darüber streiten, wie rechtlich wasserdicht das ist, ok. Im Falle der Stones ist es dann wohl so geschehen.Es war "nach meiner nicht mit Links unterlegbaren Information" der erste Rolling Stones Produzent und Manager Andrew Loog Oldham, der eine orchestrierte Fahrstuhlmusik Version der Stones Single "the last time" produzierte und veröffentlichte. Aus dieser Version stammte das berühmte Sample, das von "The Verve" für ihren Song "Bittersweet Symphonie" verwendet wurde. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, was ich dachte, als ich den "Verve" Song zum ersten Mal im Radio hörte..., "das sind doch die Stones..."
Solche Identifikationsmerkmale in einem Sample finden auch vor Gericht bei Urheberstreitigkeiten Beachtung. Das geht so weit, dass unabhängige, repräsentative Umfragen in Auftrag gegeben werden.Das Gemeine daran ist jedoch, dass "The Verve" offensichtlich offiziell die Verwendung des Samples angefragt und auch genehmigt bekommen hatten und dennoch verklagt wurden. Aber auch hier liegen die Fakten quer und erzeugen Widersprüche. Einerseits handelt es sich um ein Sample, mit dem die Stones nur indirekt zu tun hatten (es waren Andrew Oldhams Streicheraufnahmen), andererseits wird die Gesangsmelodie der "Stones" Version bei der "Verve" Version gleichfalls übernommen. Es ging also über die genehmigte Verwendung des angefragten Samples hinaus. Man hätte Verve also "Täuschung" unterstellen können. Da kommen dann plötzlich wieder mehrere Urheberinteressen zusammen und dann wird es heikel. Möglichweise war das Clearing des Samples geklärt, keinen hat es weiter interessiert, bis man dann plötzlich das Endresultat zu hören bekam. Erst ab diesem Zeitpunkt der Veröffentlichung von "Bittersweet Symphonie" wurde dann wohl die Aufmerksamkeit weiterer Urheber (oder deren Vertreter und Anwälte) geweckt. Finanzielle Motive natürlich gleichfalls im Interesse der Beteiligten unterstellt. Die entscheidenden Hintergrundfakten und Zahlen bei solchen Auseinandersetzungen wird man wohl nie erfahren, denn im Allgemeinen erklären alle Beteiligten vor Gericht die Bereitschaft zur gegenseitigen Verschwiegenheit. Der Rest fällt auf die Teller und Speisekarten beliebter Gerüchteküchen.Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass in den meisten Fällen solcher Streitigkeiten wesentlich mehr Details involviert sind, als sie in wenigen Sätzen abzuhandeln wären. Daraus resultierend kursieren zum Thema Urheberrecht immer mehr Falschbehauptungen im Netz und es werden eher mehr, als weniger.Das tolle an Deiner Kolumne ist, dass sie eben dazu anregt, sich intensiver mit solchen Aspekten zu beschäftigen. Mich hat sie zumindest "reaktiviert"

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Thomas Kuehnrich sagt:

#8 - 19.02.2014 um 20:01 Uhr

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Hallo Ben,ja, das macht Spaß. In der Tat. Und gleich rein ins kalte Wasser. Ja, ich habe die Argumentation auf Summers Sample aufgebaut, weil es anscheinend/angeblich das Einzige aus dem Original-Song ist, was Diddy verwendet hat."Of course, the weird part for Summers was that, while Sting sold the rights, the only sound actually sampled was the guitar. The Police’s Stewart Copeland isn’t heard on the Puff Daddy song either.Summers tells the A.V. Club that he was originally alerted to the sample by his child.“It was actually my kid, who was 10 at the time, who said, ‘Hey dad, there’s some girl on the radio who’s playing you guys!’ I went into his room and listened to his radio, and I was like, ‘This is me; what the fuck is this?’”Of course, Summers has heard countless other samples and remakes over the years, and he specifically references unusual versions of Police songs with Brazilian and smooth-jazz feels. But Summers, sounding just as blindsided today as he did 15 years ago, says “I’ll Be Missing You” still bothers him.“That was the major rip-off of all time,” Summers tells the A.V. Club. “He actually sampled my guitar, and that’s what he based his whole track on. Stewart’s not on it. Sting’s not on it. I’d be walking round Tower Records, and the fucking thing would be playing over and over. It was very bizarre while it lasted.” aus: http://somethingelsereviews...Wenn Du Dir die Puff Daddy Version anhörst, wirst Du feststellen, dass darin die Worte "Every Breath You Take" kein einziges Mal vorkommen. Und wenn Du genau hinhörst, wirst Du feststellen, dass von Stings Bass genauso wenig zu hören ist, wie von Copelands Schlagzeug. Grundlage für Puffs Neu-Schaffung war also das Gitarren-Sample und die Melodie des Refrains. Dass dafür allein Sting vergütet wird - ist trotz der glasklaren Rechtslage - zumindest merkwürdig.Was The Verve angeht - aus Deinen Ausführungen geht ja ganz deutlich hervor, dass wir uns als Außenstehende mit unserem gefährlichen Halbwissen nun so gar nicht mit Ruhm bekleckern können. Weswegen mein letzter diesbezüglicher Kommentar lautet: unbedingt die Biografien von Andrew Loog Oldham lesen: "Stoned" & "2 Stoned"

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