Du gehst mit 44 Jahren noch auf Techno-Partys feiern? Dann wird diese Nachricht jetzt hart für dich. In München hat ein Gericht einem Türsteher recht gegeben, der einen 44-jährigen Mann nicht in einen Club lassen wollte. Zugetragen hatte sich der Vorfall bereits 2017 bei dem Isarrauschen-Festival auf der Praterinsel.
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Der Abgewiesene forderte in der Folge vom Veranstalter eine Entschädigung in Höhe von 1000€ aufgrund einer Altersdiskriminierung. Nun rang sich das zuständige Gericht endlich ein Urteil ab – und ließ den in die Jahre gekommenen Techno-Fan abblitzen.
ichbins sagt:
#1 - 30.10.2020 um 19:01 Uhr
dann dürfte auch kein DJ mehr über 44 auflegen !