GEMA kündigt Soforthilfe für Mitlglieder an – und für Kunden

Die GEMA hat in einer Presseerklärung verlautbart, dass sie ihren Teil zur Abfederung der Effekte der Coronakrise beitragen will. Die Maßnahmen umfassen Soforthilfen, Kulanzregelungen sowie die Zusicherung, dass Ausschüttungen stattfinden werden. Zudem wird die jährliche Mitgliederversammlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Dr. Harald Reker (GEMA-Aufsichtsratsvorsitzender) – Copyright: Sebastian Lindner
Dr. Harald Reker (GEMA-Aufsichtsratsvorsitzender) – Copyright: Sebastian Lindner
Inhalte
  1. Bis zu 40 Millionen Euro Soforthilfen für Musikurheber
  2. GEMA-pflichtige Veranstalter können mit Kulanzen rechnen
  3. Nächsten beiden Ausschüttungstermine sind gesichert
  4. Mitgliederversammlung verschoben
  5. Weitere Informationen


Die einzelnen Mitteilungen im Überblick.

Bis zu 40 Millionen Euro Soforthilfen für Musikurheber

Aufsichtsratvorsitzender Dr. Ralf Weigand teilt mit, dass es einen “Schutzschirm Live” und einen “Corona-Hilfsfonds” geben wird, also eine Finanzhilfe, die aus zwei Stufen besteht. Ersteree richte sich an Komponisten und Textdichter, welche auftreten. Der Wegfall durch die Absagen soll damit aufgefangen werden. Der Fond hingegen soll finanzielle Übergangshilfen in Härtefällen im Rahmen der “sozialen und kulturellen Förderung” erlauben. Genaue Details zu diesem Programm, also zur Vorgehensweise, zu der Klärung der Berechtigung der Teilnahme und dergleichen will die GEMA in der kommenden Woche bekanntgeben.

GEMA-pflichtige Veranstalter können mit Kulanzen rechnen

Die insolvenzgefährdeten Veranstalter können mit einer bislang nicht genauer spezifizierten Kulanzregelung rechnen und will unterstützen und helfen, “soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist”.  

UPDATE (22.3.2020): Während der Schließungen muss kein “Lizenznehmer” (also Zahlungspflichtiger) GEMA-Gebühren bezahlen. Diese Regelung ist von der GEMA rückwirkend vom 16. März an getroffen worden.

Nächsten beiden Ausschüttungstermine sind gesichert

Schon vor mehreren Wochen habe die GEMA durch Krisenstäbe und natürlich Home-Office-Regelungen organisatorisch gesichert, dass die Ausschüttungen zum 1. April 2020 und zum 1. Juni 2020 stattfinden können, so die Pressemitteilung. Die Hauptverteilung  in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM erfolge für das Geschäftsjahr 2019 am 1. Juni und 1. November 2020. 

Mitgliederversammlung verschoben

Die Mitgliederversammlung vom 12.-14. Mai wird verschoben. Der neue Termin ist: 
29.9. –  1.10.2020
Tagungsort soll das Hilton am Tucherpark in München sein.

Weitere Informationen

Weitere Neuigkeiten wird es hier zu lesen geben. Die von der bonedo-Redaktion gestellte Presseanfrage an die GEMA ist in großen Teilen beantwortet. 
Wer weiß, vielleicht verzichten ja auch GEMA-Mitglieder mit regelmäßig sehr hohen Ausschüttungen zunutzen ihrer weniger erfolgreichen Kollegen auf einen Teil – das wäre sicher im Sinne der nun notwendigen Solidarität deutlich zu begrüßen.

komplette Pressemitteilung der GEMA (Link) 

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