Bundestag: Clubs als Kulturstätten eingestuft

Caren Lay

© Alexander Popov
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Clubs bald keine Vergnügungsstätten mehr

Bisher waren Clubs baurechtlich in der selben Kategorie wie Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordelle angesiedelt. Dem Bauauschuss zu Folge würden Clubs mit Fokus auf Künstler, Nachwuchs und Programmkuratierung mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Das wäre ein großer Schritt für die lebendige Clubkultur in Deutschland. Derzeit wurden Clubs oft nicht als “schützenswert” eingestuft, wodurch es immer wieder zu Clubschließungen aufgrund neuer Bauprojekte gekommen ist. Die neue Einstufung würde die Anerkennung von Clubs als Kulturgut stärken, was sich auch in Rechtssprechung, Politik und Verwaltung zeigen könnte. Ebenfalls Teil des Beschlusses ist eine Experimentierklausel im Bereich Lärmschutz. Dadurch bekommen Bundesländer mehr Freiheiten Lärm-Konflikte im Interesse der Clubs zu lösen. 
Clubs die aktuell in finanzieller Not sind wird mit diesem Beschluss allerdings nicht geholfen. Die staatlichen Hilfen kommen oft nicht an oder in zu geringem Ausmaß. Durch eine neue Gesetzgebung in der Baunutzungsverordnung würde es aber mehr Möglichkeiten geben neue Clubs zu eröffnen bzw. Clubs umzusiedeln. Dadurch würde es einfacher werden eine Genehmigung für den Bau zu bekommen. Aktuell dürfen sich Clubs nur in Misch- und Kerngebieten ansiedeln. Mit der Novelle wären Bauvorhaben in anderen Baugebietstypen möglich.  

“Ich erwarte die Umsetzung noch in dieser Legislatur”

Die baupolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke erklärte in einem Statement, dass durch “die Anerkennung von Clubs als Kulturstätten durch den Bauausschuss ein erster Schritt getan ist, das Clubsterben zu stoppen”. Der Antrag zu einem neuen Gesetzesentwurf durch das Parlament soll allerdings nicht “nur eine Willensbekundung” bleiben. Für eine Verwirklichung ist die Bundesregierung zuständig. Lay hofft noch auf eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode und verspricht bis dahin weiter Druck auszuüben. Vor allem mit Hinblick auf die Bundestagswahlen im Herbst könnte das Thema vorangebracht werden.
Große Freude an dem Beschluss hatten auch die Vertreter der LiveMusikKommission (LiveKomm). Vorstand Pamela Schobeß sagte dazu: “Der Bundestag sendet mit der heutigen Entscheidung ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik. Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen.” Die enorme Bedeutung der Clubkultur für Deutschland lässt sich auch schnell in Zahlen festmachen. Alleine in Berlin kommen die Clubs auf einen Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro, jeder vierte Tourist gibt das Nachtleben als Hauptgrund des Aufenthalts an.  

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