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Die Palisander-Problematik: Betrifft mich das Washingtoner Artenschutzabkommen?

Wenn unter Gitarristen Begriffe wie Rio Palisander, CITES oder Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, dann steht meist die Frage im Mittelpunkt, inwieweit man selbst von den strengen Regeln dieser Konvention betroffen ist. Nicht selten besteht nämlich das eigene Instrument zumindest teilweise aus Hölzern, die als schützenswert gelistet sind. Die Aufnahme von Palisander in das Artenschutzabkommen im Herbst 2016 jedenfalls sorgte vor allem bei Herstellern und Händlern für jede Menge bürokratischen Aufwand, schreckte aber auch die Gitarristengemeinde auf, die zum Teil in Foren fast schon panisch reagierte. Doch in dieser Hinsicht können wir schon mal Entwarnung geben: niemand muss seine Palisander-Gitarre wegwerfen!

(Bild: © neropece / fotolia.de)
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Im Folgenden haben wir uns das Ganze einmal etwas näher angeschaut und wollen die wichtigsten Fragen beantworten, die sich vor allem rund um Palisander drehen, eines der am häufigsten verwendeten Tonhölzer.

Was macht Palisander so besonders?

(Bild: © alexanderkonsta / fotolia.de)
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Palisander, Rosewood oder Rosenholz sind drei Begriffe, die für das Holz von Bäumen der Gattung Dalbergia stehen, die vor allem in Mittel- und Südamerika, in Afrika und auf dem indischen Kontinent beheimatet ist. Darunter fallen Arten wie der Rio-Palisander, der Ostindische Palisander oder Grenadil sowie zahlreiche Unterarten. Klangvolle Namen, die vor allem Musikern geläufig sind, weil ihre Instrumente unter Umständen zu mehr oder weniger großen Teilen aus diesem Edelholz gebaut sind. Das attraktiv gemaserte Holz bewegt sich farblich je nach Art von hellbraun-schwarz bis hin zu einem fast schwarzen Dunkelbraun, manchmal sogar mit einem violetten Schimmer.
Es ist sehr dicht, hart und verfügt über hervorragende Schwingungs- und Klangeigenschaften, sodass es nicht nur bei (Akustik-) Gitarren als Steg, Griffbrett, Zargen und Boden verbaut wird, sondern beispielsweise auch als Klangplatten bei Marimba oder Xylophon. Wegen seiner Unempfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeit ist beispielsweise Grenadil ein bevorzugtes Tonholz für Blasinstrumente.
Gitarren mit Palisanderkorpus gelten sehr häufig als Maßstab für den Klang von Konzert- und Westerngitarren, weil sie sich in der Regel durch transparente, fein gezeichnete Höhen und kräftige, definierte Bässe auszeichnen.

Weshalb ist Palisander in der Diskussion?

(Bild: © galiyahassan / fotolia.de)
(Bild: © galiyahassan / fotolia.de)

Durch die Verwendung nicht nur im Instrumentenbau, sondern auch als Möbelholz und den massiven Anstieg der industriellen Fertigung vor allem in Fernost, durch Raubbau und illegalen Handel wurde der Bestand an Palisander so weit dezimiert, dass er ohne gesetzliche Eingriffe vermutlich in einigen Jahren ausgestorben wäre.

Wie wird dem entgegengewirkt? Das Washingtoner Artenschutzabkommen

(Bild: © tronixAS / fotolia.de)
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Schon seit 1968 ist zum Beispiel die Ausfuhr von Rio-Palisander aus Brasilien verboten, 1992 wurde er in die höchste Schutzstufe des Washingtoner Artenschutzabkommens übernommen, den CITES Anhang 1, und seit 1998 in der Roten Liste der gefährdeten Arten geführt.
Zur Erläuterung: Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist eine internationale Übereinkunft, die ihren Namen nach dem Ort trägt, an dem sie am 3. März 1973 in Kraft trat und die es sich zur Aufgabe gemacht hat, einen nachhaltigen internationalen Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren zu gewährleisten. CITES steht ebenfalls für diese Übereinkunft und ist das Kürzel für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora.
Seit Anfang dieses Jahres fallen auch alle Arten der Gattung Dalbergia, also Palisander, unter das Washingtoner Artenschutzabkommen – übrigens auch die Holzarten Bubinga und Kosso – was vor allem Auswirkungen auf den Handel mit diesen Hölzern oder Produkten hat, die daraus gefertigt werden. Die Regelungen traten am 4. Februar 2017 auch in der EU verbindlich in Kraft.
Die untenstehenden Antworten erschließen sich aus den Informationen der EU, aber wer darüber hinausgehende Fragen hat oder seine ganz individuelle Problematik rechtssicher geklärt haben möchte, sollte sich am besten an die für ihn zuständige Naturschutzbehörde oder das Regierungspräsidium wenden. Dort gibt es in der Regel die richtigen Antworten, und im Bedarfsfall kennt man die Instanz, die weiterhelfen kann. Alle Aussagen beziehen sich übrigens nicht auf Rio-Palisander, da für dieses Holz strengere Regeln gelten.

Betreffen die neuen Regelungen auch meine Instrumente?

(Bild: © malp / fotolia.de)
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Als die neuen Regelungen kurzfristig zum Jahreswechsel bekannt wurden, brach in verschiedenen Foren Panik aus und die Naturschutzbehörden wurden teilweise mit Anfragen und Anmeldungen überrannt.
Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hatte stellte sich heraus, dass sich für den privaten Besitzer und Spieler von Instrumenten mit Palisander im Grunde nichts ändert, auch nicht bei Reisen oder bei Auftritten im europäischen Ausland.
Lediglich beim Kauf oder Verkauf sind einige Punkte zu beachten.

Was muss ich beim Kauf oder Verkauf beachten?

(Bild: © Africa Studio / fotolia.de)
(Bild: © Africa Studio / fotolia.de)

Wer sich in diesem Jahr eine neue Gitarre mit Palisander oder einer anderen Holzart gekauft hat, die unter die neuen CITES-Regeln fallen, der findet auf seiner Rechnung einen entsprechenden Vermerk oder ein separates Zertifikat listet die verwendeten Hölzer auf. Ist das nicht der Fall, solltet ihr euren Händler kontaktieren und euch einen entsprechenden Beleg nachliefern lassen.
Dieser Beleg sollte das Instrument in Zukunft begleiten und gehört natürlich auch dazu, wenn ihr es irgendwann verkaufen möchtet.
Möchtet ihr ein vor dem 2.1.2017 erworbenes Instrumenten kaufen oder verkaufen, reicht der Original-Kaufbeleg, der beweist, dass es vor Inkrafttreten der Neuregelung gebaut wurde. Falls der nicht mehr vorhanden ist, lässt sich das Herstellungsdatum eventuell über die Seriennummer herausfinden oder muss im schlechtesten Fall vielleicht sogar durch ein Gutachten ermittelt werden.

Tipp: Kein Muss, aber wer in allen Lagen sicher gehen möchte, der legt Rechnung, Zertifikat oder Bescheinigung in den Gitarrenkoffer, damit bei eventuellen Nachfragen nach dem legalen Ursprung des Instrumentes Zweifel sofort ausgeräumt werden können.

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(Bild: © neropece / fotolia.de)

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Profilbild von Reinhard Walcher

Reinhard Walcher sagt:

#1 - 19.02.2024 um 14:20 Uhr

0

Ja okay, aber was soll ich machen, wenn ich als Hobby- Instrumentenmacher vor 1992 ostindischen Palisander als Schreinerware erworben habe, aber natürlich keine Rechnung mehr nachweisen kann?

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