Wie klingt der Mars? Eine Antwort darauf liefert nun die erste Tonaufnahme, die der Perserverance Rover nach seiner erfolgreichen Landung auf dem Roten Planeten lieferte. Mit an Bord befinden sich ein DPA 4006 Mikrofon mit Kugelcharakteristik, ein MMA-A Digital Audio Interface und ein MMP-G Modular Active Cable. Nach der Landung des Rovers wurden Audio- und Videodateien von der Oberfläche aufgezeichnet und an die Basisstation der NASA übertragen.
Der Perseverance Rover hat bereits während des interplanetaren Fluges die subtilen Geräusche seines eigenen Innenlebens aufgenommen. Ein 4006 Mikrofon mit Kugelcharakteristik diente dazu, die Eintritts-, Abstiegs- und Landesequenz (Entry, Descent & Landing / EDL) des Perseverance Rover ganz oder teilweise aufzuzeichnen.
Tatsächlich wurden die ersten Geräusche am 1. Dezember 2018 übertragen. Ein hochempfindliches Seismometer an Bord des Insight Mars Landers der NASA zeichnete die Vibrationen auf, die von den Marswinden verursacht wurden. Zusätzlich konnten die Luftdrucksensoren des Fahrzeugs die Windgeräusche aufzeichnen. Die Geräusche wurden von Instrumenten aufgezeichnet, die nicht für Audioaufnahmen konzipiert wurden. Daher waren diese Aufnahmen nur Annäherungen zu dem, was man nun hören kann.
Das d:dicate™ 4006 Mikrofon mit Kugelcharakteristik bietet in jeder Aufnahmesituation vollständige Transparenz. Es erfasst unglaubliche Details und eine fantastische Klangfülle. Die Auflösung seiner Hochfrequenz-Charakteristika über ein breites Spektrum von Instrumenten hinweg ist beeindruckend. Es bietet natürlichen Klang, hohe Empfindlichkeit, geringes Grundrauschen und einen linearen Frequenzgang von 10 Hz bis 20 kHz (±2 dB)
Weitere Informationen zur Landung und dem Einsatz der DPA-Mikrofone zur Audioaufzeichnung gibt es auf der NASA Mars-Webseite.
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Mehr InformationenÜbrigens, wer sich die Frage des Urheberrechts dieser Marsgeräusche stellt, der findet hier auf Wikipedia ein paar Infos:
“…Das Urheberrecht schützt nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG ausdrücklich „Werke der Musik“. Unter einem Werk versteht das Urheberrecht wiederum persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Werke der Musik bedienen sich der Töne als Ausdrucksmittel,[2] wobei der Begriff des Musikwerks weit auszulegen ist.[3] Darunter fallen Werke, die durch Töne mittels der menschlichen Stimme, Musikinstrumente, Geräusche der Natur oder eines Tieres oder elektronisch generiert ausgedrückt werden…”