Das ist ein ziemlicher Schlag für Gibson: Die Rechte an der Firebird wurden aberkannt. Laut dem “Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum” (EUIPO) unterscheidet sich die Form nicht genug von der klassischen Form der E-Gitarre.
Ein Überwachungsbeauftragter der EUIPO meint dazu:
Guitar body shapes may perhaps function as trademarks for a tiny club of expert and discerning guitarists, but not for the average amateur, who is the relevant public in assessing distinctive character in this case.
Es ist also egal, was die Profis und gestandene Gitarristen wissen und denken, sondern viel wichtiger, was die Allgemeinheit bzw. ein Amateur in dem Modell sieht. Das Modell ist nicht eigenständig genug für die entscheidende Person, der eine Firebird anscheinend nicht von einer Stratocaster oder Les Paul unterscheiden kann. Oder meint, die Allgemeinheit damit zu vertreten.
Zu spät?
Mal laut überlegt: Wieso denn jetzt? Die Gibson Firebird ist ja auch nicht erst gestern auf den Markt gekommen, sondern schon ein paar Jahrzehnte auf den Bühnen dieser Welt zugegen. Das ist bitter, denn Gibson hatte erst im Juni die Rechte an der Flying-V Form verloren. Ganz ehrlich: Wer eine Flying-V nicht von anderen Modellen unterscheiden kann, der sollte mal den Optiker wechseln. Aber ich bin keine Behörde.
Bei der Firebird kommt erschwerend hinzu, dass Gibson mit der Anmeldung als Trademark bis 2011 gewartet hatte. Play Authentic – schon damals.
“Ankläger” war übrigens wieder Hans-Peter Wilfer, Gründer und Besitzer von Warwick und Framus. Das ist nun sein zweiter Sieg gegen Gibson. Über die damalige Entscheidung kann man jederzeit hier nachlesen.
Das Urteil gilt ab dem 11. Oktober 2019 nur für die EU und nicht für die USA. Ich bin sehr gespannt, wie sich das auf den Markt hier auswirkt.