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Gutscheine statt Rückzahlungen? Was passiert mit unseren Konterttickets?

Die Zahl der Konzerte und Großveranstaltungen, die aufgrund der anhaltenden Corona-Krise ausfallen müssen, häuft sich weiter und weiter. Der gesamte Festival-Sommer ist bereits abgesagt worden. Ob es im September dann wieder mit Live-Shows losgehen kann ist aktuell auch noch völlig offen. Die Frage, die sich viele Fans nun natürlich stellen: Was passiert nun mit meinen bereits gekauften Tickets? Viele Veranstalter halten sich dazu bisher noch bedeckt und versichern erstmal lediglich, dass an Nachholterminen gearbeitet wird. Die Zwillings-Festivals Hurricane und Southside haben zudem bereits ein vorläufiges Line-Up für 2021 bekannt gegeben, das sich fast komplett mit dem Diesjährigen deckt. Und in Amerika sollen sogar nächste Woche schon wieder Konzerte gespielt werden. 

FOTO: Andrew King
FOTO: Andrew King

Der Grund für die schwammigen Aussagen vieler Veranstalter und Ticketportale wie Eventim oder Ticketmaster ist derweil jedoch keineswegs Unklarheiten innerhalb des eigenen Betriebs geschuldet. Vielmehr wird abgewartet, was die Bundesregierung am 14. Mai beschließen möchte: Ein Gesetz, welches die Ausgabe von Gutscheinen anstelle von Rückzahlungen ermöglichen soll. Damit sollen Veranstalter und vor allem Jobs in der Industrie gerettet werden. Die Frage, die sich jedoch aufdrängt: Wälzt die Regierung die Rettungs-Kosten nun auf die Fans ab? 
Die Verbraucherzentrale äußerte bereits Kritik an dem anfang April vom sogenannten Corona-Kabinett vorgelegten Gesetzesentwurf. Zwar räumt dieser den Fans die Möglichkeit einer Härtefall-Lösung an, sodass bei finanzieller Notlage des Ticketkäufers doch noch eine sofortige Rückerstattung erfolgen muss, jedoch reicht dieses Schlupfloch den Verbraucherschützern nicht. Vielmehr wird beanstandet, dass die Regierung nun quasi Zwangskredite von den Fans nimmt, anstatt selbst in die Tasche zu greifen. 
Aber zurück zum eigentlichen Entwurf des Kabinetts: Demnach soll das Vertragsrecht so modifiziert werden, dass Veranstalter bei einer zwanghaften Verlegung eines Konzerts nicht mehr eine Rückerstattung des Kaufbetrags anbieten müssen, sondern mit einem Gutschein vertrösten dürfen. Dieser gilt bis zum 31. Dezember 2021 und kann, sofern er nicht für dieselbe oder eine andere Veranstaltung eingesetzt wurde, ab dem 1. Januar 2022 zurückgegeben und erstattet werden. Das Geld landet also im Zweifel doch wieder beim Käufer, allerdings erst mit einer fast zweijährigen Verspätung. Somit soll den Veranstaltern vor allem zeit verschafft werden, die Krise abzufedern ohne Zahlungsunfähig zu werden. 
Aktuell ist das Stimmungsbild unter den Fans noch positiv. Unter den Absage-Posts vieler Festivals wimmelte es nur so von Leuten, die ihre Tickets keineswegs zurückgeben wollen. Teilweise finden sich sogar Fragen, ob man den Ticketpreis einfach spenden kann, um das Lieblingsfestival zu retten. Allerdings bleibt auch zu bedenken, was im Falle einer Insolvenz von Veranstaltern mit den ausgestellten Gutscheinen passiert. In diesem düsteren Szenario gucken die Ticketkäufer nämlich höchstwahrscheinlich in die Röhre. 

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