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Instrumentenversicherung: Welche Versicherungen brauchst du als Musiker?

Eine Instrumentenversicherung gehört für Musiker definitiv zu den wichtigen Absicherungen, genau wie eine Kranken- oder eine Haftpflichtversicherung. Bedeutet doch gestohlenes oder zerstörtes Equipment nicht nur die persönliche Katastrophe, sondern oft auch den Verlust der beruflichen Basis. Dass eine angemessene Versicherung eurer Instrumente und eures Proberaums oder Studios nicht teuer ist und  worauf  ihr achten müsst, zeigt euch dieses Feature.

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Inhalte
  1. Ist Versichern wirklich notwendig?
  2. Instrumentenversicherung oder Hausratversicherung
  3. Versicherungen für Amateure und Profis
  4. Einzelversicherung oder Bandversicherung?
  5. Vorbereitung

 für das Versicherungsgespräch
  6. Aus welchen Versicherungsbausteinen setzt sich eure Instrumenten-, Band-, Proberaum- und Studio-Versicherung zusammen und welche Schäden sind versichert?
  7. Was kann noch versichert werden?
  8. Prämien für die Instrumentenversicherung
  9. Zeitwert, Neuwert oder Wiederbeschaffungswert?
  10. Nachts unterwegs
  11. Ab wann ist ein neues Instrument versichert?
  12. Schäden und Selbstbeteiligung
  13. Voraussetzungen für reibungslose Abwicklung im Schadensfall
  14. Persönliche Betreuung

Zur genaueren Vorbereitung forsche ich im Netz, checke meine eigene Instrumentenversicherung und führe zwei Telefongespräche. Einmal mit Frank Preuss, dem Geschäftsführer des VDMV, dem Versorgungswerk der deutschen Medien- und Veranstaltungswirtschaft, und einmal mit Torsten Reidt, dem Generalagenten der Mannheimer Versicherungen, die mit der „I’m Sound“ ein Rundumpaket für Musiker und Musikerinnen anbietet.

1. Ist Versichern wirklich notwendig?



Ja, ja und nochmals ja. Es sei denn, ihr macht Musik nur in den eigenen vier Wänden. Zählt einfach einmal den Wert eures Equipments zusammen, also Instrumente + Backline + Effekte + weiteres Zubehör und fragt euch dann, ob ihr die Summe immer parat habt und euch im Fall der Fälle neu bestücken könnt. Und dann rechnet einmal dagegen, was euch eine Instrumentenversicherung pro Jahr kosten würde.

2. Instrumentenversicherung oder Hausratversicherung?



Die Hausratsversicherung versichert automatisch euer Equipment zuhause und mobil auf Reisen gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl. Allerdings nur, so lange sich das Instrument in einem geschlossenen Raum befindet und nicht auf dem Transport dorthin. Außerdem ist einfacher Diebstahl (wenn zum Beispiel das Fenster des Raumes auf Kipp steht) nicht mitversichert und eine ganze Menge anderer Basics auch nicht.

Bei einer Instrumentenversicherung sind neben den oben genannten klassischen Gefahren alle Transportwege, Verleihen, Stehenlassen, Entwenden, Auftritte, Herunterfallen, einfacher Diebstahl, elektronische Schäden wie Überspannung und bei einigen Gesellschaften gegen Aufpreis auch die Aufbewahrung nachts im Fahrzeug versichert. 

Wenn ihr nur einmal die Woche probt, eure Instrumente ansonsten zu Hause aufbewahrt und nicht oder kaum auftretet, kann der Schutz der Hausratsversicherung für euch reichen. Alles, was darüber hinausgeht, ist bei einer Instrumentenversicherung besser aufgehoben.

Tipp: Wenn ihr eure Instrumente über die Hausratsversicherung absichert, gebt am besten an, wie viel Prozent eures Hausrates Equipment sind, sonst kann es im Ernstfall Stress geben. Wenn ihr euch für eine Instrumentenversicherung entscheidet, könnt ihr den Wert eures Equipments aus der Hausratsversicherung herausnehmen. Ansonsten bezahlt ihr doppelt.


3. Versicherungen für Amateure und Profis



Im Amateur- und semiprofessionellen Bereich passen oft Versicherungspakete zu Standardprozentsätzen, die alle Bausteine enthalten. Je professioneller ihr/eure Band arbeitet, desto spezieller werden die Anforderungen an den Versicherungsschutz und somit auch die Prozentsätze und das zu schnürende Versicherungspaket. Praktisch gesagt meint das, je mehr Gigs ihr spielt, desto höher ist das mobile Risiko und je größer die Produktion ist, desto mehr fremde Hände (Backliner, Stagehands etc) fassen eure Instrumente und Backline an, was sich auf den Prozentsatz der Versicherungsprämie natürlich niederschlägt.

4. Einzelversicherung oder Bandversicherung?



Bei einer Einzelversicherung seid ihr ganz individuell versichert und könnt den zu versichernden Wert eures Equipments genau kalkulieren. 

Bei einer Bandversicherung wird pauschal ein Wert für die Band als GbR, als Einheit, festgelegt. Versichert sind der Gesamtwert aller Instrumente, der Backline und des elektronischen Equipments. Es muß, in den meisten Fällen, keine Einzelliste angefertigt werden, besonders hohe Einzelwerte sollten aber genannt werden. Die Besetzung der Band muß nicht festgelegt werden. Tritt ein Bandmitglied aus, ist es nicht mehr versichert, tritt ein neues Mitglied ein, ist es automatisch versichert. Die Versicherung bleibt immer bei der Band. „Die Versicherung gilt … für jedes Instrument, auch wenn es nicht in der Police genannt wird. Was neu hinzukommt, ist automatisch versichert“ (Stiftung Warentest). Die Kommunikation und Abwicklung mit der Versicherung läuft über einen festen Ansprechpartner der Band.


Laut Torsten Reidt von der Mannheimer Versicherung liegt der Versicherungswert bei Bands in der Regel zwischen 20.000 bis 25.000 Euro. Der maximal mögliche Versicherungswert einer Bandversicherung ohne Einzelliste, also als pauschale Summe, liegt laut Frank Preuss vom VDMV bei 50.000 Euro, mit Listennachweis unbegrenzt.

EINZELVERSICHERUNGBANDVERSICHERUNG
VorteilVorteil
individuelle VersicherungGemeinschaftliche Versicherung
genaue Kalkulation des zu versichernden Wertespauschaler Versicherungswert (in der Regel zwischen 20.000 – 25.000 €)
Kein Limit des VersicherungswertesKeine Anfertigung einer Einzelliste, nur Angabe von Spitzenwerten
Versicherung gilt für jedes neu hinzukommende Instrument, ohne Nachmeldung
Neue Bandmitglieder sind automatisch versichert
NachteilNachteil
Neu hinzukommende Instrumente müssen nachgemeldet werden, um versichert zu sein.pauschaler Versicherungswert
Anfertigung von Einzelliste die aktuell gehalten werden mussDie Versicherung bleibt bei der Band. Das heißt sie erlischt für ausscheidende Mitglieder.
Ein fester Ansprechpartner der die Band gegenüber der Versicherung vertritt

5. Vorbereitung

 für das Versicherungsgespräch

Obwohl meine beiden Gesprächspartner in der Regel für eine Versicherungsanfrage keine Vorbedingungen stellen, solltet ihr euch trotzdem vorab die folgenden Fragen stellen:

Equipment

  • 

Welches Equipment ist mobil, geht also mit zu Auftritten oder auf Tour?
  • Wieviele Tage im Jahr ist euer Equipment unterwegs?
  • Welches Equipment ist stationär, bleibt im Proberaum oder im Studio?
  • Wie hoch ist der elektronische Anteil, einschließlich Rechner, Verstärker, Gesangsanlage usw?
  • Wie hoch der akustische Anteil, vor allem Instrumente?
  • Habt ihr Eigenbauten?
  • Habt ihr wertvolleres Vintage-Equipment?

Proberaum und Studio

  • 

Wie ist euer Proberaum, euer Studio gelegen?
  • Wie ist euer Raum gesichert?
  • Ist er trocken und geheizt?
  • Hat er Fenster?

  • In welchem Stockwerk liegt er?

  • Wie sind Türen und Fenster gesichert?

Persönliche Situation



  • Wie viele Tage im Jahr seid ihr unterwegs?
  • Wo seid ihr unterwegs? Nur in Deutschland? Europaweit? Weltweit?
  • Wie wird das Equipment transportiert?
  • Was sind das für Auftrittsorte?
  • Wie sind die Bedingungen am Auftrittsort?
  • Wo ist das Equipment nachts, während ihr unterwegs seid?

Mit den Antworten auf diese Fragen wissen potenzielle Versicherer recht genau, wie sie eure Bedürfnisse einzuschätzen haben und wo sie euch tariflich einordnen können. Fragt bei mehreren Versicherungsgesellschaften nach und vergleicht die Angebote. Abschließen könnt ihr einen Vertrag bei den Vertretern einzelner Anbieter oder bei einem Versicherungsmakler, der das aktuell beste Angebot auf dem Markt für euch heraussucht und vielleicht sogar billiger ist, weil er unter Umständen mit verschiedenen Gesellschaften Rahmenverträge mit guten Konditionen ausgehandelt hat.

6. Aus welchen Versicherungsbausteinen setzt sich eure Instrumenten-, Band-, Proberaum- und Studio-Versicherung zusammen und welche Schäden sind versichert?

Es gibt drei Bausteine, die die Versicherungspakete für MusikerInnen schnüren:



1. Die reine Musikinstrumentenversicherung.
2. Die Equipmentversicherung

3. Die Gebündelte Geschäftsversicherung (GGV)

Die reine Instrumentenversicherung versichert die Instrumenten einzelner Personen  bis hin zur Gesamtheit aller Instrumente einer Band. „Sie unterteilt nach „akustisch“ und „elektronisch“ und gewährt Versicherungsschutz „durchgehend innerhalb des vereinbarten räumlichen Geltungsbereiches“, also zum Beispiel Europa.“ (Frank Preuss).

Die reine Instrumentenversicherung wird ergänzt durch die Equipmentversicherung. Ihr Versicherungsschutz bezieht sich auf alles, was unter dem Begriff Backline zusammengefasst werden kann, also Boxen, Topteile, Verstärker, Stative, Podeste, Cases sowie Licht-, Ton- und Videotechnik. Die Equipmentversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, was bedeutet, dass sie alles (!) versichert, was nicht explizit ausgeschlossen wird. Ausgeschlossen sind in der Regel Vorsatz, Verschleiß, Krieg und Atomkatastrophen. Der Versicherungsschutz gilt stationär und mobil innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs.

Für Studios und Proberäume kommt als Basis die Gebündelte Geschäftsversicherung (GGV) zum Tragen. Sie ist keine spezielle Musikerversicherung, sondern eine allgemeine Grundversicherung für Betriebe und gilt nur in den betrieblichen Räumen. Sie versichert den kompletten Inhalt (elektronische Geräte, Bürotechnik, mechanische Dinge, Mobiliar und Instrumente) dieser Räume, solange der sich in den Räumen befindet. Die GGV ist eine stationäre Versicherung.

Der Versicherungsschutz gilt für Feuer, Einruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie „Betriebsunterbrechung durch eines der genannten Sachschadenereignisse; versichert ist dann z.B. bis zur Dauer eines Jahres die bei Unterbrechung des Betriebes fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn“ (Frank Preuss, Handbuch Eventmanagement). Hier könnt ihr und solltet ihr auswählen, welche Gefahren für euch in Betracht kommen.

Die GGV ist eine Neuwertversicherung. Die benötigte Höhe der Versicherungssumme müsst ihr als Versicherungsnehmer selbst ermitteln. Ihr müsst alle Gegenstände und Güter taxieren. Dabei ist es wichtig, genau zu sein, damit ihr im Schadensfall nicht unterversichert seid und nur einen Teil wiederbekommt. Dieser „Teil“ hat es nämlich in sich. Es wird nicht der versicherte Teil der Gesamtsumme ersetzt, sondern entschädigt wird nur „im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert“. Frank Preuss gibt ein einfaches Rechenbeispiel:

Der Versicherungswert eures Studios ist200.000,- €

Versichert habt ihr aber nur100.000,- €

Euer Schaden ist50.000,- €

Davon bekommt ihr dann nur25.000,- €
nämlich die Versicherungssumme x Schaden ÷ Versicherungswert!

Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags zählen Dinge wie die Feuergefährlichkeit oder die „Begehrlichkeit“ der versicherten Güter, die Bauweise und der Zustand des Hauses, die Erhöhung der Gefahr durch Nachbarbetriebe (Pyrotechnikbetrieb, Chemiebetrieb etc.), die vorhandene Einbruchsicherung der Türen und Fenster und die Lage eures Studios (Einbruchstatistiken). Die Versicherer sagen, der Beitrag muss „risikoadäquat“ sein.

Nicht versichert sind in der GGV Überspannungsschäden, Fehlbedienung und einfacher Diebstahl. Diese übernimmt der stationäre Teil der Equipmentversicherung. Die GGV versichert auch keine mobilen Risiken. Diese werden mit der Instrumentenversicherung und einer weiteren Police, der Elektronikversicherung, abgedeckt. Auch sie hat eine „Allgefahrendeckung“. Entschädigung wird geleistet bei „Zerstörung oder Beschädigung, durch ein unvorhersehbares Ereignis und bei Entwendung“ (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung): Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und das Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen. Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Mitversicherung der Unterschlagung, Versicherungsschutz in der Nachtzeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr und auf Wunsch europa- oder weltweiter Geltungsbereich.

Versichert wird hier, bei ausreichender Versicherungssumme. der Wiederbeschaffungspreis (siehe auch Punkt 9 ). Als Geltungsbereich wird allgemein Deutschland, Österreich oder Europa versichert. Weltweiter Schutz muss gesondert verhandelt werden.

7. Was kann noch versichert werden?



Zubehör wie Kabel, Klemmen oder Stative können mitversichert werden. Meistens reicht dabei die Angabe eines Pauschalwertes.
 Foto und Videoequipment kann mitversichert werden, wenn es beruflich genutzt wird. 
Und auch für DJs gibt es spezielle Versicherungen.

Die Mannheimer Sinfonima bietet als Special eine Kombination von Instrumentenversicherung und Berufshaftpflicht für Musiker und Musikerinnen an. Eine Berufshaftpflicht, die natürlich auch andere Anbieter haben, könnt ihr gebrauchen, wenn ihr selbst als Veranstaltet auftretet oder auf der Bühne performt. Wenn durch das Stagediven im Publikum jemand verletzt werden sollte, seid ihr nämlich haftbar. Das gilt auch für umgerissene Lampen und andere Dinge, die auf einer Bühne stehen und kaputt gehen können. Lasst euch beraten.

Spezielle Versicherungen für das Fortsetzen einer Tour bei Diebstahl des kompletten Equipments gibt es natürlich auch. Sie nennen sich Betriebsunterbrechungs- oder Ausfallversicherung. Ihr müsst abschätzen, ob die Versicherungsprämie die entgangenen Einnahmen rechtfertigt, denn nach denen wird sie unter anderem berechnet.


Bei Reparatur des eigenen Instrumentes oder des Amps stellen die meisten Versicherungen leihweise Ersatz.

8. Prämien für die Instrumentenversicherung



Die Prämien beginnen bei 1% bis 1,5% der versicherten Summe. Meistens bei einer Minimumprämie von 50 Euro im Jahr. Profiverträge werden gesondert ausgehandelt, da sie andere Risiken abdecken müssen.

9. Zeitwert, Neuwert oder Wiederbeschaffungswert?



Was den Wert anbelangt, nach dem die Wiederbeschaffung eurer Instrumente berechnet wird, gibt es einige Unterschiede, die ihr beachten müsst:
Der Zeitwert ist der Wert, den das Instrument zum Zeitpunkt seiner Zerstörung oder Entwendung bei einem Verkauf erzielt hätte. Der Zeitwert liegt bis zu 20% unter dem Wiederbeschaffungswert, da dieser auch die Gewinnspanne des Händlers und die Finanzierungskosten enthält.


Beispiel: Eine Gitarre wird geklaut. Ihr Verkauf hätte 1.000 Euro gebracht (=Zeitwert). Die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Instruments über einen Händler kostet aber 1.500 Euro (= Wiederbeschaffungswert).
Der Neuwert ist der Preis, der beim aktuellen Kauf des Instrumentes gezahlt werden müsste. Er meint den Wert, den ein Gegenstand gleicher Art und Güte kostet, wenn er auf dem Neumarkt wiederbeschafft wird. Neuwert lohnt sich bei Standardinstrumenten, Elektronik und Backline, die keinen besonderen Vintage- oder Liebhaberwert haben.


Für Vintage-Instrumente könnte in seltenen Fällen auch der Affektionswert interessant sein. Er meint die Wertschätzung, die ein Instrument besitzt, und dieser Wert ist ganz individuell. Beispielsweise eine Original-Gitarre von Jimi Hendrix, die erheblich mehr wert ist, als das Instrument an sich. Vintage-Instrumente brauchen meist ein Sachverständigengutachten, das den genauen Wert bestimmt.

10. Nachts unterwegs



Wenn euer Equipment über Nacht im Fahrzeug bleiben muss, was auf Tour sehr häufig vorkommt, müsst ihr dringend die genauen Bedingen eures Versicherers wissen! Allgemein fordern die Versicherungen folgendes:

  • Das Equipment darf nicht sichtbar sein. Klärt ab, was das heißt! Der Versicherer Eberhard, Raith und Partner zum Beispiel verlangt, dass „das Equipment von außen nicht sichtbar, abgeschlossen, im Koffer- oder Laderaum ist.“ Bei manchen Versicherungen muss es kein geschlossener Kofferraum sein, sondern es reicht das Abdecken (zum Beispiel mit Molton), sodass nicht erkennbar ist, was sich darunter befindet. Andere Versicherungen (Mannheimer Sinfonima) verlangen, dass das Auto von außen nicht einsehbar ist, was bedeutet, das ihr die Fenster abkleben müsst, um nachts  einen Versicherungsschutz zu haben.

  • Wo darf euer Fahrzeug stehen? Je bewachter und weniger einsehbar der Parkplatz ist, desto besser. Leider ist das nicht die Tour-Realität. Frank Preuss vom VDMV weist mich darauf hin, dass die genauen Modalitäten Gegenstand der Einzelvereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft sind. Allgemein gesagt ist im Schadensfall wichtig, dass eine Sorgfaltspflicht bei der Wahl des Parkplatzes erkennbar ist. Das meint, dass ihr nicht grob fahrlässig handeln dürft und nachweisen könnt, dass ihr euch Gedanken gemacht habt. Beispielsweise sollte das Equipment unkenntlich (Abdeckung) und der Bus vielleicht mit der Rücktür vor einer Wand oder einer Laterne geparkt sein, sodass er nicht von hinten geöffnet werden kann. Mein Nachbar hatte seine vier Gibson-Gitarren vor unserer Haustür über Nacht auf der Rückbank im Auto gelassen. Er wäre im Schadensfall wahrscheinlich nicht versichert gewesen. 
  • Wenn ihr das Equipment über Nacht im Club lassen könnt, ist es versichert, wenn der Raum nicht frei und unkontrolliert zugänglich ist.
  • Checkt die Höchstsumme, die nachts im Fahrzeug versichert ist. Die Mannheimer “I’m Sound” begrenzt diese zum Beispiel standardmäßig auf maximal 50.000 Euro. Erweiterungen sind nur mit Absprache möglich.

11. Ab wann ist ein neues Instrument versichert?



Je nach Versicherung entweder automatisch ab dem Datum der Kaufquittung oder erst ab Meldung beim Versicherer. Bei einer Bandversicherung sind neue Instrumente automatisch versichert (siehe Punkt 4).

12. Schäden und Selbstbeteiligung



Große Schäden, also der Totalverlust eures gesamten Equipments, müssen abgesichert sein. Kleine Schäden, der Verlust oder die Beschädigung eines Teils des Equipments, sind bei den meisten Instrumentenversicherungen mit einer Selbstbeteiligung abgedeckt. Die Mannheimer “I’m Sound” verzichtet darauf, beim VDMV liegt die Selbstbeteiligung im Schnitt bei 250 Euro je Schaden. Bedenkt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist oft der Versicherungsbeitrag. Vergleicht also die verschiedenen Angebote.

Thorsten Reidt weist mich darauf hin, dass es sich bei den häufigsten Schäden um Transportschäden handelt, wie zum Beispiel dem versehentlich offen gebliebenen Gigbag-Reißverschluss oder dem einfachen Diebstahl beim Verladen des Equipments. Die größte Furcht aller Musiker und Musikerinnen, der Diebstahl nachts aus dem Auto, findet bei ihm dagegen eher selten statt.

13. Voraussetzungen für reibungslose Abwicklung im Schadensfall



Je mehr Informationen ihr über eure versicherten Instrumente, die Backline und das Studio beziehungsweise den Proberaum gesammelt habt, desto einfacher wird die Regulierung im Schadensfall.

  • Nehmt eine einfache Excel-Tabelle und tragt dort Instrumente, Backline etc. mit genauer Typenbezeichnung, Marke, Seriennummer und Wert ein. Druckt sie aus und legt sie in eine Mappe, in die auch die Kaufquittungen, Fotos und eventuelle Gutachten gehören, die den Wert und den Besitz eurer Instrumente dokumentieren. Der Versicherer Eberhard, Raith & Partner verlangt zum Beispiel alle sechs Monate eine Bestätigung über die Richtigkeit des aktuellen Versicherungswertes. 


Die meisten Versicherungen werden von euch sowieso eine solche Liste fordern. Es sei denn, der zu versichernde Betrag ist gering (bis 3.000 Euro kann zum Beispiel bei der Mannheimer pauschal versichert werden). Besonders teure Instrumente mit Wert über 10.000 Euro werden  von der Versicherung gesondert gecheckt. Achtet für euch darauf, das eure Liste und eure Mappe auf dem aktuellen Stand sind.

  • Achtet auf die ausreichende Sicherung eures Proberaums oder Musikstudios. Fragt den Versicherer nach seinen Richtlinien für die Sicherung der Fenster und den Standard der Türschlösser. Manche Versicherer bieten eine Begehung des Proberaums oder Studios an, was euch eine Garantie für den Schadensfall gibt. Manchen reicht eine Sicherheitsbeschreibung. Macht in diesem Fall Fotos von den Türen und Fenstern. Außerdem spielt es eine Rolle, ob der Proberaum bewacht oder unbewacht ist.
  • Verständigt bei einem Diebstahl die Polizei.
  • Meldet euch im Schadensfall sofort bei der Versicherung, „selbst, wenn Sie nur glauben, es könnte sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handeln“ (Eberhard, Raith & Partner).

14. Persönliche Betreuung

Es kommt im Schadenfall bei allen Versicherungen sehr auf den Menschen an, der oder die euch von Versicherungsseite betreut. Machen sie Dienst nach Vorschrift? Oder setzen sie sich für eine Regulierung des Schadens ein. Lasst euch eine Empfehlung von bereits versicherten Musikern und Musikerinnen aussprechen. Fragt rum, wer gute Erfahrungen mit welchem Versicherungsvertreter oder Makler gemacht hat.

Quellen:


1) Stiftung Warentest, Sogar der Sound ist versichert, Finanztest 8/13
2) Mannheimer Generalagentur Torsten Reidt
3) VDMV

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Lena sagt:

#1 - 10.03.2022 um 13:49 Uhr

0

Hey - super Beitrag!! Hier hätte ich einen Tipp: https://www.finanzgewissen.de/musikinstrumentenversicherung.html Schaut mal hier rein, super easy und günstig :)

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