Bei einem Konzert im Juli 2019 trat Angelo Kelly mit seiner Familie auf. Da sein vierjähriger Sohn mit auf der Bühne stand, wurde Angelo von Beamten der Gewerbeaufsicht angeklagt. Ein Richter verurteilte den Musiker nun zu einem Bußgeld.
Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte Angelo zu einem Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Angelo ist bekannt dafür seine Familie mit auf die Bühne zu nehmen, der Auftritt seines damals vier Jahre alten Sohns brachte ihn allerdings die Anzeige ein. Ironischerweiße sang der Kleine das Lied “What A Wonderful World”. Hier ist es Ausschnitt eines vergleichbaren Auftritts 2019 in Bochum.
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Mehr InformationenLaut Angelo alles freiwillig
Direkt nach der Urteilsverkündung hatte der Musiker und sein Rechtsanwalt angekündigt in Berufung zu gehen. Auf Facebook schrieb Angelo Kelly über den freiwilligen Auftritt seines Sohnes: “William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte.” Er zeigte in den Posting auch Verständnis für die Behörden, die solchen Fällen nachgehen müssen. Allerdings seien die Anschuldigungen vor Gericht nicht in Ordnung gewesen. Deshalb habe er mit seinem Anwalt beschlossen gegen das Urteil zu kämpfen. In einem von ihm veröffentlichten Statement seines Rechtsanwalts heißt es unter anderem:
“Nach unserer Auffassung ist der Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht eröffnet. Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine „Beschäftigung“ darstellen soll.”
Der Richter sieht das anders
In der Urteilsverkündung bezeichnete der Vorsitzende Richter diesen Fall sogar als “Paradebeispiel für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz”. Weiters führte er aus, dass der Auftritt des Vierjährigen lange und präsent war. Demnach habe der Sohn 30 Minuten auf der Bühne gestanden und sei mit seinem eigenen Lied aufgetreten. Daher sei der Auftritt auch keine “geringfügige Hilfeleistung” gewesen. Sein Vater Angelo gelte als “Sorgeberechtigter und Arbeitgeber” und müsse daher die Verantwortung tragen.
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