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Neue Entwicklungen beim Thema Scheinselbständigkeit an Musikschulen und der Petitionsaufruf des DTKV

In der Thematik rund um das „Herrenberg-Urteil“ und die Scheinselbständigkeit gab es jüngst einige Neuentwicklungen. Wie in unserem Hauptartikel ausführlich geschildert, fordert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge in für Musikschulen untragbaren Höhen. Als Resultat könnten viele freiberufliche Lehrkräfte ihren Job verlieren, aber auch für einen Großteil der Familien würde sich die musikalische Bildung drastisch verteuern und das Angebot verringern.

Credits: Shutterstock / Brian A Jackson

Sicherlich kann man positiv bewerten, dass das Moratorium der DRV bis zum Ende des Schuljahres 24/25, sprich Juli 2025, aufrechterhalten wird. Leider ist die grundlegende Problematik der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der grundsätzliche Umgang mit Honorarverträgen damit noch lange nicht vom Tisch. Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV), sowie der Verband deutscher Musikschulen e. V. (VdM) sind sich in ihren Forderungen dahingehend einig, dass es klare Übergangsregelungen geben muss und die Nachzahlungsforderungen entfallen sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwarf unlängst ein Gesetz, gemäß dem alle Fälle ab dem 1.1.23 bis mindestens 31.12.26 nicht mehr nachverfolgt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Vertragspartner, also Musikschule und Lehrkraft, auch die Honorartätigkeit wünschen und die Lehrkräfte ihrer Sozialversicherungspflicht nachgekommen sind. Bedauerlicherweise gestaltet es sich jedoch momentan schwierig, die nötigen Mehrheiten für dieses Gesetz zu finden. Deshalb, und sicherlich auch aufgrund des laufenden Wahlkampfes, wurde der Gesetzesentwurf von der SPD bisher nicht in den Bundestag eingebracht.

Die Petition des DTKV

Der Bundesverband des Deutschen Tonkünstlerverbands hat nun eine Petition auf der Plattform des Deutschen Bundestages initiiert, um die Freiberuflichkeit gesetzlich abzusichern, klare Kriterien für Selbstständigkeit zu schaffen, aber auch eine straffreie Übergangszeit für Musikschulen zu ermöglichen. Die Petition läuft bis 23.1.2025 und das Quorum für die öffentliche Beratung liegt bei 30.000 Unterschriften.

Wer sich der Unterzeichnung anschließen will, kann das auf diesem Wege tun:

  1. Registriert Euch mit Eurer E-Mail-Adresse auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages:

https://epetitionen.bundestag.de/epet/registrieren.nc.html

  1. Bestätigt die Registrierung.
  2. Unterzeichnet die Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_11/_15/Petition_174929.html

Quelle: https://www.tonkuenstlerverband.de/

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