Im Rahmen von “Neustart Kultur” kündigte Kulturstaatsministerin Monika Grütters am 19. August 2020 an bis zu 80 Millionen Euro für das Programm “Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)” zur Verfügung zu stellen.
In Kürze, am 7. September, wird das Online-Antragsverfahren für das Programm der Initiative Musik starten. Damit können Veranstalter, die “einen regelmäßigen Spielbetrieb gemäß der Fördergrundsätze” nachweisen, für eine “pandemiegerechte Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen aller Musikgenres” bis zu 800.000 Euro beantragen. Für Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liege die maximale Fördersumme bei 250.000 Euro. Auch sei die Höhe der maximalen Förderung u. a. von der Antragskategorie abhängig.
Neun Kategorien gibt es insgesamt: Die erste Kategorie fördert z. B. Veranstalter mit bis zu 50 Konzerten, bis zu 30.000 Tickets und bis zu einer Millionen Euro Umsatz mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr. Die Kategorie neun unterstützt Musikfestivals mit über 30.000 verkauften Tickets und über fünf Millionen Euro Umsatz mit bis zu 250.000 Euro.
Die wichtigsten Punkte, welche die Initiative Musik hervorstreicht: Die Förderung erfolgt nur einmal, Die Fördersumme kann bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben betragen und muss einen Umfang von mindestens 10.000 Euro haben. Die Förderung erfolgt nur einmalig.
Weitere, detaillierte Informationen zum Antragsverfahren gibt es auf den Onlineseiten der Initiative Musik, die ab dem 3. September zudem mehrere digitale Workshops anbietet, um Fragen rund um “Neustart Kutlur” zu beantworten. Förderanträge können Veranstalter und Festivals bis zum 31. Oktober 2020 einreichen.
(Quelle: Musikwoche)
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WOK sagt:
#1 - 10.09.2020 um 14:28 Uhr
Wahrscheinlich genauso eine Ver.rsche wie die "Soforthilfe" für Soloselbständige.Man muss sich nur die Bedinungen ansehen:
- der Veranstalter darf nicht Betreiber der Spielstätte sein
- gefördert werden nur Spielstätten, in denen mindestens 12 (im ländlichen Raum) bzw. mindestens 24 (in Metropolen) kuratierte Livemusik-Konzerte (einschließlich künstlerischer Live-DJ-Ereignisse) von verschiedenen Künstlerinnen und Künstlern pro Jahr dargeboten wurden.
- Sog. Fliegende Bauten (z.B. Zelte/fahrbahre Bühnen) und Open Air-Bühnen, Konferenz- und Eventcenter/-hallen, Tonstudios und Gemeindesäle sind nach diesem Programm nicht antragsberechtigt
- Nicht zuwendungsfähig sind der sog. Unternehmerlohn... (d.H., der Veranstalter darf nach wie vor von Hartz4 weiterleben)
- im Saarland gilt sogar noch dazu: "Für einen Antrag muss das Festival an mehreren aufeinander folgenden Tagen veranstaltet werden und in den letzten sechs Jahren mindestens zwei Mal stattgefunden haben. Zudem müssen Antragstellerinnen für ein Festival mindestens 900 verkaufte Eintrittskarten nachweisen. Außerdem soll programmatisch Livemusik überwiegen und ein zusammenhängendes kuratiertes Gesamtprogramm abgebildet werden. Ferner sollte das Festival mindestens fünf unterschiedliche musikalische Programmpunkte vorweisen, bei denen überwiegend Künstlerinnen und Künstler mit eigenem Repertoire oder künstlerische DJs auftreten"