Virtual DJ erweitert sein Streaming-Konzept: Ehemals via Grooveshark eingebunden (Dienst seit 2012 nicht mehr in Deutschland verfügbar, 2015 dann ganz eingestellt) nun als Content Unlimited über iDJ-Pool (MP3), Digitrax (Karaoke) und VJ-Pro (Videos), bohrt der Hersteller das Angebot nun auf und setzt zusätzlich auf klassische Streaming-Anbieter, oder besser gesagt zwei: Spotify und Deezer.
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Damit geht Virtual DJ einen Schritt in die richtige Richtung, denn nahezu alle Konkurrenten von Algoriddim über Mixvibes bis hin zu Serato und Pioneer setzen auf das Streaming-Pferd. Außerdem hat das Ganze für den Anwender den Vorteil, dass er – sofern er einen bestehenden Account bei einem der beiden Kataloge hat – nicht zusätzlich in die Tasche greifen muss, um Songs aus dem Web in die Decks zu streamen. Der Teufel steckt aber wie immer im Detail:
a) Die öffentliche Aufführung der Spotify- oder Deezer-Tracks ist nicht erlaubt, außerdem funktioniert das Mix-Recording nicht. So kennt man es auch von Spotify, die eine kommerzielle Nutzung in den AGB untersagen. Das ist bei Pulselocker zum Beispiel ganz anders, denn da ist sowohl der Download wie auch das Auflegen vor Publikum erlaubt.
b) Wer Virtual DJ kommerziell nutzen möchte, muss die Vollversion Virtual DJ Pro erwerben. Selbst eine Controller-Version für knapp 200 Euro darf nicht gewerblich eingesetzt werden.
Wer sich mit dem Thema DJ-Software und Streaming näher befassen möchte: In diesem Artikel haben wir entsprechende Plattformen und deren Streaming-Implementierungen zusammengetragen.