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Warwick gewinnt Rechtsstreit über V-förmige Gitarren gegen Gibson

In einem langjährigen Markenstreit mit Gibson Brands, Inc., über die Annullierung von Gibsons V-förmiger Gitarren-Handelsmarke legte Warwick unter der Leitung des entschlossenen Eigentümers Hans-Peter Wilfer erfolgreich dar, dass die V-förmige Gitarre nicht als Handelsmarke für ein Musikinstrument in der EU verwendet werden kann.

Warwick_Gibson


In seiner umfassenden Entscheidung hat sich die Zweite Kammer des Gerichts der Europäischen Union darauf geeinigt, dass zahlreiche Gitarrenhersteller weltweit V-förmige Gitarren herstellen und somit die maßgebliche Öffentlichkeit V-förmige Gitarren nicht als irgendeinem einzelnen Gitarrenbauer zuordenbar betrachtet. Gibson hatte die beiden vorangegangenen Entscheidungen in dieser Angelegenheit verloren, und jetzt besteht sein einziger Rückgriff darin, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
In der Phase der Beweisaufnahme reichte Warwick Hunderte von Bildern von Gitarrenzeitschriften aus den Vereinigten Staaten, Kanada und der Europäischen Union ein, die Werbung für V-förmige Gitarren anderer Gitarrenhersteller zeigten. Warwick reichte auch Bilder von Dutzenden von berühmten Musikern ein, die nicht von Gibson hergestellte V-förmige Gitarren verwendeten. Die weitreichende Entscheidung der Zweiten Kammer bestätigte die Entschlossenheit der Beschwerdekammer, dass diese Veröffentlichungen, einschließlich der aus Nordamerika, relevant sind, um zu zeigen, dass der Gitarrenmarkt ein globaler Markt ist.
Die Zweite Kammer wies Gibsons Anspruch zurück, dass, weil es 1958 die V-förmige Gitarre erfunden hat, niemand sonst die Form verwenden könne. Wie die Zweite Kammer bestätigte, wiegt jegliche Originalität, welche die Form gegebenenfalls vor 50 Jahren hatte, nicht auf, dass die maßgebliche Öffentlichkeit heute mit zahlreichen Unternehmen konfrontiert ist, die ähnliche, wenn nicht sogar identische V-förmige Gitarren herstellen.
“Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entscheidung, und ich möchte mich persönlich bei der Arbeit unseres Rechtsteams bedanken, das uns geholfen hat, dieses Ergebnis zu erzielen”, sagte Herr Wilfer. “Auf der Grundlage dieser Grundsatzentscheidung wird Warwick seine langjährige Tradition fortsetzen, seinen Kunden gut verarbeitete, originelle und zeitlose Gitarren und Bässe zu liefern.”
www.warwick.de

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