Neben der GEMA, die wir schon in einem Artikel genauer behandelt haben, läuft einem als Musiker auch häufig der Begriff der GVL über den Weg. Aber was macht die GVL? Wozu braucht man die? Warum fällt in diesem Zusammenhang auch oft der Begriff Labelcode? Das schauen wir uns in diesem Artikel genauer an!
Leistungsschutz – was?
GVL steht für die “Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten”. Was bedeutet das nun genau? Immer, wenn ein Musiker an einer Aufnahme mitwirkt, etwas einspielt oder einsingt, erbringt er eine Leistung, die gesetzlich geschützt ist. Das Leistungsschutzrecht ist ein “verwandtes Schutzrecht” des Urheberrechts und regelt, dass ein Musiker eine Vergütung bekommt, sofern seine eingespielte oder eingesungene Aufnahme genutzt wird.
Aber macht das nicht die GEMA?
An dieser Stelle kommt man mit GEMA und GVL gern durcheinander und glaubt, dass sich beide doch um dieselbe Angelegenheit kümmern. Hier sei einmal auf den Unterschied zwischen Urheber- und Leistungsschutzrecht aufmerksam gemacht. Die GEMA schüttet Tantiemen an die Urheber und ggf. Verlage der Urheber aus, also diejenigen, die einen Song geschrieben haben. Die GVL sammelt Gelder für die Aufnahmen des jeweiligen Liedes und schüttet die Tantiemen dann an die Musiker und Tonträgerhersteller aus, die an dieser Aufnahme mitgewirkt haben. Natürlich ist es auch möglich, dass beide Verwertungsgesellschaften für euch relevant sind, beispielsweise dann, wenn ihr den Song geschrieben und im Studio eingespielt habt.
In welchen Fällen bekommt man Geld und wie viel?
Wie bei der GEMA auch werden nur Tantiemen generiert, wenn das Stück/die Aufnahme auch genutzt wird. Also:
Für dich ausgesucht
- Bei der GEMA immer dann, wenn der Song/das Werk gespielt wird.
- Bei der GVL immer dann, wenn die Aufnahme genutzt wird.
Hier liegt der Hund begraben, denn durch diese feine Unterscheidung, ist die GVL für viele jüngere, frische Bands nicht besonders relevant. Bei der GEMA spielt es keine Rolle, ob das Stück live (also innerhalb eures Konzertes) oder als Aufnahme im Radio oder TV dargeboten wird. Da es bei der GVL aber immer um die Aufnahme des jeweiligen Stückes geht und um dessen Zweitverwertung (also das Abspielen der Aufnahme), steht immer eine große Hürde im Raum, um GVL-Tantiemen zu generieren:
- die Aufnahme muss im Radio oder TV gespielt werden!
Das bedeutet, es ist anfangs leichter, GEMA-Einnahmen zu generieren, da man direkt durch das Selbst-Spielen der eigenen Songs auf Konzerten Tantiemen generiert. GVL-Tantiemen kommen erst dann zustande, wenn die wenn die Studioaufnahme im Radio oder TV gesendet wird – was natürlich eine deutlich größere Hürde ist.
Auch die Höhe der eventuell generierten Einnahmen ist leider etwas undurchsichtig und kann nicht pauschal mit einer Zahl benannt werden: Relevant für die Berechnung ist die Länge der gesendeten Aufnahme, aber auch die Bewertung des Radio- oder TV-Senders. Öffentlich-rechtliche Sender haben eine höhere Bewertung, viele Privatsender sind nicht einmal berücksichtigt und generieren daher keine Tantiemen! Wir haben euch einmal den aktuellen Verteilungsplan angehängt, der regelmäßig vom Ausschuss der GVL aktualisiert wird. Dort sind auch alle Sender aufgeführt, die für eine Ausschüttung relevant sind.
Die GVL argumentiert, dass die Auswertung einzelner Sender zu aufwändig wäre und daher nicht im Verhältnis zu den generierten Ausschüttungen stände. Dem sei als Kritikpunkt unsererseits entgegnet, dass die GEMA die Privatsender, die die GVL vernachlässigt, ja durchaus berücksichtigt und hier sehr wohl songgenau abrechnen kann.
Was ist mit Online?
Viele Musiker wünschen sich, dass die Verwertungsgesellschaften etwas stärker am Puls der Zeit wären und auch Online-Auftritte berücksichtigen. Man könnte meinen, dass für Streaming eine GVL-Abgabe fällig wird, die ebenfalls an die Musiker der Aufnahme ausgeschüttet wird. Leider sind hier auch auf europäischer Ebene noch keine einheitlichen, begrüßenswerten Vereinbarungen getroffen worden. Auch für Web-Radios werden derzeit nur pauschale Abgaben fällig, die dann auch pauschal nach Verdienst unter GVL-Mitgliedern verteilt werden. Dass dies nicht besonders fair ist, da insbesondere junge Bands mit geringen GVL-Einnahmen auf Webradios gespielt werden, leuchtet sicher ein. Obwohl das Internet in den letzten 20 Jahren konstant an Bedeutung gewonnen hat, spiegelt sich das leider nicht in der Tantiemen-Ausschüttung der GVL wider und für die Nutzung der Songs im Internet geht ein Großteil der Bands erst einmal leer aus. In Deutschland setzt sich unter anderem der Domus e.V. (Dachorganisation der Musikschaffenden) für eine faire Vergütung ein. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Angelegenheit entwickelt.
Der Labelcode
Deine Band ist ambitioniert, ihr geht ins Studio, nehmt auf – euer Traum: Endlich im Radio gespielt werden. Und dann die Frage: Wie kommt man denn eigentlich ins Radio? Antwort: “Da braucht ihr einen Labelcode.” Was genau das ist, erfahrt ihr im Folgenden.
Wenn ein Radio eine Playlist spielt, dann wird diese songgenau mit der GEMA und der GVL abgerechnet. Man kann sich vorstellen, dass das eine ganz schöne lange Liste und ein erheblicher Koordinationsaufwand ist, dies allein täglich zu bewerkstelligen. Um das zu vereinfachen und vor allem automatisiert mit bestimmten Tools in einem zeitlich gesunden Verhältnis mit wenig Personal abzuwickeln, werden die gespielten Aufnahmen den jeweiligen Tonträgerherstellern/Labels zugeordnet. Jedes Label hat einen eigenen Code, den Labelcode, und ist mit seinen Veröffentlichungen in den jeweiligen Programmen/Tools auffindbar.
Die GVL vergibt den sogenannten Labelcode, laut Wikipedia “eine eindeutige vier- oder fünfstellige Zahl (Beispiel: LC 12345)” kostenlos an sich neu anmeldende Tonträgerhersteller. Möchtet ihr eure Musik selbst veröffentlichen und strebt an, im Radio gespielt zu werden empfiehlt es sich, ein Label selbst anzumelden. Das ist kein großes Problem, geht aber mit organisatorischem Aufwand einher (Anmeldung einer Steuernummer, etc.). Es lohnt sich deswegen nur, ein Label anzumelden, wenn ihr einen Release plant und auch eine Radiopromotion beauftragt, eure Platte bei den Radiosendern zu platzieren.
Um einen Labelcode bei der GVL zu beantragen, sind einige Schritte nötig. Die GVL möchte verhindern, dass jede kleine Band für einen einzelnen Release einen Labelcode beantragt, daher ist für die Nummernvergabe eine erste Pressung ohne Labelcode erforderlich. Mit dieser Pressung/Veröffentlichung beantragt ihr dann den Labelcode. Die bereits gepressten CDs und Vinyls können nachträglich mit dem Code gestickert werden – einen eigenen hat man dann erst ab der zweiten Veröffentlichung. Sinnvoll wäre also die Veröffentlichung einer ersten EP (ohne Labelcode), mit der man dann einen Labelcode beantragt und ein anschließendes Album veröffentlichen kann. Auch wichtig: Als Plattenfirma/Label benötigst du ganz klassisch auch vertragliche Vereinbarungen mit deinen Künstlern, die der GVL vorgelegt werden müssen. Auch das gilt es bei der Beantragung zu beachten.
Wer dabei Hilfe benötigt, kann sich aber auch immer an die GVL wenden – die Mitarbeiter sind solche Fragen gewohnt und helfen gern.
Vermutlich merkt ihr anhand der Erklärung schon, dass der Labelcode ein Relikt der Vor-Internetzeit ist und nicht mehr besonders zeitgemäß ist. Immer mehr Bands releasen heutzutage ihre Platten selbst und ohne ein Label.
Durch den sogenannten ISRC-Code wären auch heute Aufnahmen eindeutig identifizierbar und könnten die Abrechnung über den Labelcode problemlos ablösen. Der ISRC International Standard Recording Code ist eine digitale Kennung(snummer), die die lebenslange eindeutige Identifikation von Tonaufnahmen ermöglicht und damit die Kontrolle ihrer Nutzung bei allen digitalen Verbreitungs- und Sendevorgängen ermöglicht. Er gilt auch für Videos.
Natürlich wäre auch eine händische Abrechnung möglich, was aber kein Radiosender machen möchte und so landet Musik ohne Labelcode nicht im Radio. Kurzum: Auch, wenn die Abwicklung steinzeitlich klingen mag, müssen wir uns mit ihr erst einmal arrangieren.
Habt ihr nun ein klareres Bild davon, was die GVL macht? Konnten wir ein paar Mythen für euch aufklären? Wir freuen uns über Feedback und weiterführende Fragen!
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Detlef 'Magic' Lauster sagt:
#1 - 12.06.2019 um 21:13 Uhr
Seit 2010 hat kein Musiker Künstler Geld erhalten. Es erhalten nur Musiker Gelder, die in von der GVL bestimmten Radiosendern wie Öffentlich-Rechtliche gesendet werden. Der größte Teil Musiker Künstler (Discofox, Trashmetal,Jazz,Pank, Rock,Techno usw.) werden nicht im Radio gesendet. Sie erhalten nichts von der GVL. Für das Jahr 2010 hat die GVL über 150 Millionen Einnahmen gemacht. 2017 über 310 Millionen. Der größte Teil der Musiker, der ja nicht gesendet wird, erhält vielleicht noch ungewiss von der GVL ab 2020 (erst nach 10Jahren) Gelder unter einem kleinen 5 Millionen Topf für das Jahr 2010,2011,2012. https://www.gvl.de/rechtein... +++2018 ist noch kein Cent an Musiker Tonträger ohne Sendenutzung ausgezahlt worden.+++ Das Deutsche Patent und Markenamt DPMA und die SPD Justiz hat die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaft. Sie sollte uns Musiker eigentlich vor dieser Abzocke schützen. Aber ganz im Gegenteil. Sie befürworten diese Abzocke und segnen sie ab. Der Boss des DPMA war der Justizminister Herr Heiko Maas von der SPD.(Jetzt Barley SPD) Sie sorgen gesetzlich weiterhin dafür, dass wir Musiker,Kreative, Künstler keine Rechte bei den Verwertungsgesellschaften haben.(Mitgliedertrick) So können wir selber nicht für unsere Rechte kämpfen. Hier ein Link über die GVL Einnahmen...dort kann man sehen, dass die Einnahmen ca. 300 Millionen der GVL über 60% außerhalb des Radiogeschäftes ist. Trotzdem bekommen die Einnahmen so gut wie alles die im Radio, TV , FILM gesendet werden...unterstützt und gewollt von unserer Regierung, DPMA und Justizminister Maas. Sie schaffen die Rahmenbedingungen. https://www.gvl.de/gvl/uebe... Die hat dafür gesorgt, dass wir kein Mitsprachrecht bei der GEMA haben. . Die Lüge von Heiko Maas (ex Justizminister) auch Berechtigte dürfen mitreden und mitentscheiden bei Verwertungsgesellschaften. https://www.bmjv.de/SharedD... Hier was er und die CDU wirklich gemacht haben mit dem VGG Gesetz 2016, was Eliten als einzige Mitglieder bei der GEMA stärkt und den kleinen Urheber entmachtet, weil nur Berechtigter seien darf. https://www.gesetze-im-inte....SPD vertritt als Überwachung Justiz der Verwertungsgesellschaften ihre eigene Interessen als Radiobesitzer https://de.wikipedia.org/wi...
und https://de.wikipedia.org/wi... zum Nachteil der kleinen sehr vielen Urheber, Musiker und Kreativen(Youtuber). Sie macht auch damit die Glaubwürdigkeit der Justiz zu nichte, die mit eigenem Interesse Gesetze macht und handelt.
Detlef 'Magic' Lauster sagt:
#2 - 12.06.2019 um 21:23 Uhr
Ihr schreibt " In Deutschland setzt sich unter anderem der Domus e.V. (Dachorganisation der Musikschaffenden) " dieser Organisation wird von der GEMA und GVL Elite dominiert. Warum sollte sie sich für benachteiligte Musiker einsetzen. Mann kann wirklich keinen vertrauen...