Namen schützen: So machst du deinen Band-, DJ- oder Projektnamen zur Marke

Solange du unbekannt bist, kräht kein Hahn nach deinem DJ-Namen. Sobald sich indes erste Erfolge einstellen, kommen plötzlich Trittbrettfahrer auf den Plan, die deinen Namen kopieren werden. Das gilt für DJ-Namen wie für Namen von Veranstaltungen. Dabei kann es richtig schwierig sein, einen guten Namen zu finden.

(Bild: Shutterstock / Credits: Nykonchuk Oleksii)
(Bild: Shutterstock / Credits: Nykonchuk Oleksii)

1. Namen online im Markenregister prüfen
2. Relevante Markenklassen auswählen
3. Für Wort- oder Bildmarke entscheiden
4. ggf. Beratung beim Anwalt
5. Anmeldung beim Patentamt

Erst als jemand anders Houseschuh-Partys veranstaltete, merkte ich, wie sehr ich an dem Namen meines Webradios hing. Der Name “Houseschuh” sollte nur mir gehören. Denn meine Mixe machten Houseschuh zu mehr als einer Ansammlung von Buchstaben. Also machte ich mich schlau, wie ich meinen Namen schützen lassen kann.
Beim Patent- und Markenamt kannst du deine Wortschöpfungen und Logos schützen lassen. Dieser Weg bleibt nicht nur großen Konzernen wie Coca-Cola oder Apple vorbehalten, auch jeder DJ und jede Privatperson kann eine Marke eintragen lassen. Wie die ersten Schritte zu einem erfolgreichen Markeneintrag funktionieren, verrate ich im Folgenden.

Namen online im Markenregister prüfen

Zunächst musst du wissen, ob dein Name überhaupt noch frei ist. Denn vielleicht war jemand schneller mit dem Markeneintrag. Beim Patentamt kannst du dazu eine Basis-Recherche durchführen. Rufe das Internet-Angebot vom Deutschen Patent- und Markenamt auf.
Dort trägst du deinen Wunschnamen in das Feld “Wiedergabe der Marke” ein, genauso wie du den Namen als Marke eintragen willst, zum Beispiel “Houseschuh”. Die anderen Felder, wie Datenbestand oder Markenform lässt du auf den Standard-Einstellungen stehen. Klicke auf den Button “Recherche starten”.
Wenn auf der nächsten Seite ein rotes Feld erscheint, ist dies ein sehr gutes Zeichen. Der Hinweis “Die Datenbankabfrage lieferte keine Treffer” bedeutet, dass dein Markenname noch nicht eingetragen ist.
Gehe nun zurück auf die Startseite der Suche und experimentiere etwas mit deinem gewünschten Namen. Schreibe zum Beispiel zwei Worte getrennt oder drehe Worte um. Zum Beispiel “House Schuh”, “Haus Schuh”, “Schuhhouse”. Es geht einfach darum, dass du ein Gefühl dafür bekommst, ob sich andere Personen in dem Markenbereich tummeln, der dich interessiert.
Als nächsten Schritt musst du dir Gedanken machen, welche Produkte und Dienstleistungen du schützen willst. Zum Beispiel macht es wenig Sinn, den Namen einer Partyreihe für Baumaschinen schützen zu lassen. Dazu werden Marken in sogenannte Markenklassen eingeteilt.

Relevante Markenklassen auswählen

Jede Markenklasse schützt einen abgegrenzten Bereich. Diese Bereiche sind in der international geltenden Nizza-Klassifikation festgelegt. Suche dir alle Klassen heraus, die für deinen Markennamen infrage kommen. Bei einer Markenanmeldung sind drei Klassen bereits in den Gebühren enthalten. Jede weitere Klasse kostet zusätzlich 100 Euro.
Für DJs sind folgende Nizza-Klassen interessant

  • Klasse 41: Aufführung von Tanz, Musik und Schauspiel
  • Klasse 38: Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunk- und Hörfunksendungen
  • Klasse 09: Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild

Falls dich der Rest der Nizza-Klassen interessiert, dann kannst du beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Übersicht als PDF-Datei herunterladen. Als Marken-Anfänger und juristische Laien können wir nur eine Basis-Recherche durchführen. Den Rest habe ich bei meinen drei eingetragenen Markennamen einem Anwalt überlassen. Denn Anwälte, die auf Markeneinträge spezialisiert sind, können noch ganz anders recherchieren. Außerdem musst du innerhalb der Nizza-Klassen genau beschreiben, was alles geschützt sein soll.
Wie die Anwälte von Robin Schulz (Producer, DJ) gearbeitet haben, kannst du dir hier als Beispiel ansehen. Er schützt seinen Namen für insgesamt neun Markenklassen:

  • Klasse 09: CDs, DVDs, CD-ROMs mit Musik
  • Klasse 14: Ketten, Armbänder
  • Klasse 16: Bücher, Aufkleber
  • Klasse 18: Taschen, Rucksäcke
  • Klasse 25: T-Shirts, Pullover; Jacken, Hosen, Schuhe
  • Klasse 26: Lanyards, Pins
  • Klasse 35: Schallplatten und digitale Platten, Software
  • Klasse 38: Webseiten und Internetportale
  • Klasse 41: Live-Konzerte, Musikfestivals, Produktion von Musik, Organisation von Partys

Ich war froh, mir von einem Profi zeigen zu lassen, wie ich meinen Markennamen richtig beschreibe. Aber natürlich kannst du deine Markenanmeldung auch ohne die Hilfe eines Anwalts beim Patentamt einreichen.

Für Wort- oder Bildmarke entscheiden

“Wollen Sie eine Wortmarke oder eine Bildmarke schützen lassen?”, war eine der ersten Fragen, die mir mein Anwalt stellte. Die “stärkere” Form des Markenschutzes ist die Wortmarke. Deshalb habe ich meine House-Mix-Show “Houseschuh” als Wortmarke schützen lassen. Das war auch gut so. Hätte ich mir eine Bildmarke schützen lassen, hätte ich den Markenschutz nach einem Jahr erneuern müssen, weil ich kurz nach der Markenanmeldung das Logo geändert habe. Zunächst würde ich also immer eine Wortmarke anstreben. Außer deine Markenanmeldung hätte so geringe Aussicht auf Erfolg, dass dir dein Anwalt zu einer Bildmarke rät.

Anmeldung beim Patentamt

Ein Markeneintrag kostet ungefähr 300 Euro an Gebühren beim Patentamt. Außerdem solltest du knapp 200 Euro für die Beratung bei einem Rechtsanwalt einplanen. Dies sind jedoch alles Betriebsausgaben und der Markenschutz gilt für zehn Jahre.

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